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Zwickt der Hamster einen Gast oder pickt der Kanarienvogel dem allzu neugierigen Besuch in den Finger, kostet das maximal ein Pflaster. Wenn aber ein Pferd austritt oder ein Hund zubeißt, ist es mit Pusten und ein wenig Mull nicht getan. Krankenhausaufenthalte, vielleicht eine Operation und längerer Verdienstausfall sind die Folgen, verbunden mit enormen Kosten, die zu Lasten des Halters gehen. Er haftet im Rahmen der Gefährdungshaftung mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die Bello oder das geliebte Reitpferd der Tochter verursacht haben. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kommt in einem solchen Fall nicht weit. Die Empfehlung geht daher in Richtung Tierhaftpflichtversicherung.
Bei Kleintieren wie dem Meerschweinchen, dem Goldhamster, dem Kaninchen oder den Fischen im Aquarium ist eine solche Police nicht angebracht und auch nicht nötig, da durch sie verursachte Schäden über jede Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch für Katzen lohnt sich eine Tierhaftpflichtversicherung nicht, da Schäden eher selten vorkommen und sich dann in Grenzen halten. Bei größeren Haus- und Hoftieren sollte man sich diesen Schutz allerdings nicht sparen. Das fängt beim Hund an, geht über Rinder, Maultiere und Esel bis hin zu Pferden. Dass trotz des Risikos, das sich nie ausschließen lässt, da ein Tier immer ein Tier bleibt, ein Drittel der Halter keine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abgeschlossen haben, zeugt von falscher Sparsamkeit.
Zwar wird fast jeder Hundehalter sagen, „der beißt nicht“ oder „der ist lieb“. Doch ganz sicher kann er sich nicht sein. Da nützen auch dutzende Stunden mit dem Hundetrainer nichts. Wenn dem Tier die Hutschnur reißt, kann auch der gutmütigste Vierbeiner zubeißen. Die Konsequenzen hat der Besitzer zu tragen. Keine Wahl haben Halter von so genannten Listenhunden. Die Regelungen, welche Rasse als gefährlich gilt – zum Beispiel der American Staffordshire Terrier oder der Mastino Napoletano – sind von Bundesland zu Bundesland in Teilbereichen unterschiedlich. Die Kosten einer Police für als „Kampfhund“ eingestufte Tiere liegen jedenfalls deutlich über denen für andere Rassen. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich, bei diesen Tieren auf jeden Fall. Darauf geachtet werden sollte, dass Gassigänger berücksichtigt werden und mitversichert sind.
Auch für Pferdehalter gibt es mehrere Optionen, die bei Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbart werden können. Teilweise lassen sich Fohlen bis zum Alter von einem Jahr kostenlos mitversichern. Andere Verträge weiten den Schutz für Reitturniere oder Ausflüge mit der Kutsche aus. Unabhängig davon, welche zusätzlichen Leistungen erbracht oder gewünscht werden, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden. Das gilt für Pferdehalter, die damit rechnen müssen, dass eines der Tiere ausbüxt und in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, ebenso wie für Hundehalter. Die Angebote reichen von einer Million Euro, was sehr knapp bemessen ist, bis zu fünf oder zehn Millionen Euro. Sparen lässt sich, wenn einem Selbstbehalt von beispielsweise 150 Euro zugestimmt wird. Die Liebe, die ein Tier schenkt, sollte den Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung schon wert sein.
Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
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