Private Krankenversicherung
Dread Disease Versicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Private Unfallversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Wohn-Riester
Ratgeber zur Riester-Rente
Rürup Rente, Basisrente
Englische Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Bauleistungsversicherung
Feuerrohbauversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wohngebäudeversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als 5. Zweig der Sozialversicherung ins Leben gerufen. Der Anfangsbeitrag wurde dabei auf ein Prozent des Bruttoeinkommens festgesetzt. Ziel der Pflegeversicherung war es, die Kommunen von den überbordenden Kosten für die Betreuung Pflegebedürftiger zu entlasten.
Gewährte die Pflegeversicherung anfangs nur Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Pflege erbracht wurden, so wurde der Versicherungsumfang ab dem 1. Juli 1996 auch auf Leistungen für die stationäre Pflege ausgeweitet.
Wie bei den meisten anderen gesetzlichen Versicherungen ließen auch hier die ersten Beitragserhöhungen nicht lange auf sich warten. So wurde ab 1999 der Beitragssatz auf 1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen angehoben.
Wie die gesetzliche Rentenversicherung leidet auch die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung unter der demografischen Entwicklung in Deutschland. Wenn nach dem Solidarprinzip immer weniger Beitragszahler das Geld für immer mehr Leistungsempfänger aufbringen müssen, ist eine Versicherung über kurz oder lang zum Scheitern verurteilt.
Aus diesem Grund wurden die Beitragssätze erneut angehoben und belaufen sich derzeit auf 1,95 Prozent bei Verheirateten und 2,20 Prozent bei Ledigen.
Darüber hinaus wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Anhebung der Leistungsbeträge, ganz besonders im Bereich häuslicher Pflege
- Einführung einer Dynamisierung
- Einführung eines Anspruches auf Pflegeberatung
- Einführung von Fallstützpunkten
- Aufnahme von Demenzerkrankungen in den Leistungskatalog
Da bis zum Jahre 2020 aufgrund der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen von derzeit 2,10 Millionen auf dann geschätzt 4,70 Millionen gerechnet wird, kann jedem Verbraucher nur empfohlen werden, sich über eine Pflegezusatzversicherung privat abzusichern. Details dazu finden Sie auf unserer folgenden Seite:
Private Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung >>>
Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist aber nicht nur aus dem Grund anzuraten, damit im Pflegefall keine finanziellen Lücken entstehen, sondern auch deshalb, um die eigenen Kinder vor finanziellen Belastungen zu schützen.
Nur die wenigsten Verbraucher wissen, dass Angehörige in erster Linie, also Söhne und Töchter im Erwachsenenalter, zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet sind. Im Pflegefall wird von staatlicher Seite geprüft, ob die Pflegekosten die laufenden Einnahmen oder das vorhandene Vermögen übersteigen. Ist dies der Fall, wird geprüft, inwieweit die Kinder des Pflegebedürftigen an den Pflegekosten beteiligt werden können.
Die Belastung für die eigenen Kinder kann aufgrund der hohen Pflegekosten und der immer länger werdenden Pflegedauer schnell 100.000 Euro oder mehr betragen. Aus diesem Grund gilt: über eine Pflegezusatzversicherung privat vorzusorgen stellt nicht nur die eigene Pflege sicher, sondern schützt auch die eigenen Kinder vor gravierenden finanziellen Belastungen.
Wie viel Geld der Staat in Abhängigkeit von der Pflegestufe tatsächlich zahlt, und welche Versorgungslücke aufgrund der durchschnittlichen Pflegekosten monatlich besteht, zeigen wir Ihnen auf der folgenden Seite:
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung >>>
