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Riester Rente Ratgeber
Wer noch immer glaubt, die staatliche Altersvorsorge reiche aus, überschätzt vermutlich seine Ansprüche, denn dass das Niveau der gesetzlichen Altersvorsorge sinken wird, bestätigen wissenschaftliche Statistiken und Prognosen. Eine immer größere Zahl von Rentnern wird einer immer geringeren Zahl von Beitragszahlern gegenüber stehen. Beiträge, die heute von Arbeitnehmern eingezahlt werden, gehen umgehend an die Rentner weiter. Eine Wertsteigerung der gezahlten Beiträge ist somit in der gesetzlichen Altersvorsorge gar nicht möglich.
Im Gegensatz dazu steht die private Altersvorsorge, in der die eingezahlten Beiträge ausschließlich der eigenen Verfügbarkeit im Alter dienen. Am bekanntesten ist die Riester-Rente. Nicht ohne Grund, denn Riester-Sparer profitieren aus einer Kapitalerhaltungsgarantie, einer guten Rendite-Aussicht und Steuervergünstigungen in Form von staatlichen Zulagen. Familien mit vielen Kindern fördert der Staat besonders.
Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Riester-Rente können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
„Riestern“ umfasst jedoch nicht nur die Riester-Rente, sondern eine Produktpalette, zu der sich immer wieder Fragen auftun. Im Folgenden die häufigsten:
Riester-Anbieter wechseln
Für Riester-Produkte gibt es nicht nur einen Anbieter und zwischen denen kann der Sparer laut Gesetz wechseln, wenn das Verhältnis von Kosten und Rendite nicht passen oder das Angebot eines anderen Anbieters gewinnversprechender ist. Dazu sollte der bestehende Vertrag in allen Aspekten genau geprüft und dann mit dem neuen Angebot verglichen werden, denn der Wechsel ist zwar relativ unproblematisch, kostet aber.
Die Gebühren für einen neuen Vertragsabschluss bei Geld-Riester-Produkten liegen zwischen 50 und 150 Euro. Dennoch kann ein Wechsel durchaus lohnenswert sein. Rechnet man mit einem jährlichen Sparvolumen von 1200 Euro, dann kann nur ein Prozentpunkt in der veranschlagten Rendite einen Unterschied von 13.000 Euro am Ende der Laufzeit bewirken. Das gesamte Riester-Kapital wird auf den neuen Anbieter übertragen, beachtet werden sollte dabei nur, dass die Rückkaufwerte in den ersten Jahren ziemlich niedrig sind.
Ein Wechsel ist auch beim Wohn-Riester möglich, wobei die Abschlussgebühr beim neuen Anbieter zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme beträgt. Es kann zudem sein, dass Sparer wegen der geringen Rückkaufswerte die Sparer seine eingezahlten Beiträge nicht in voller Summe zurückbekommt.
Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Vertragsende. Nach der Kündigung ist dem alten Vertragspartner die neue Vertragsnummer mitzuteilen, damit das angesparte Vermögen übertragen werden kann. Ausgezahlt wird der Betrag an den Sparer bei diesem Vorgang nicht.
Riester-Rente Produkt in der Ansparphase wechseln
Der Wechsel zwischen Riester-Produkten beim selben Anbieter ist möglich, allerdings ist der Wechsel mit Kosten verbunden. Die Abschlussgebühren werden auf die ersten Vertragsjahre verteilt, was zur Folge hat, dass in dieser Zeit nicht der gesamte monatliche Beitrag auf dem Sparkonto landet. Ein Wechsel sollte deswegen so früh wie möglich erfolgen.
Wer aus einem Fonds in ein anderes Anlageprodukt wechselt, muss sich darüber im Klaren sein, dass das bei schlechtem Börsengang Verluste bedeuten kann. Die Kapitalerhaltungsgarantie bezieht sich immer nur auf den vertraglich bestimmten Zeitpunkt der Auszahlung, nicht aber auf Zeitpunkte während der Laufzeit.
Umstieg von Geld- auf Wohn-Riester und umgekehrt
Der Anleger kann sowohl von Geld- auf Wohn-Riester umsteigen als auch umgekehrt. Angespartes Vermögen aus einem Fonds kann beispielsweise in einen Bausparvertrag umgewandelt werden und wird dann auf einem Wohnförderkonto gutgeschrieben. Beim Wechsel fallen allerdings Kosten an.
Der Wechsel vom Wohn-Riester in ein anderes Produkt ist grundsätzlich möglich, aber in der Praxis unwahrscheinlich. Ziel der Sparanlage ist der Erwerb einer Immobilie.
Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung in der Rentenphase
Zweck der staatlichen Zulage bei der Riester-Rente ist die Förderung der privaten Altersvorsorge. Das angesparte Vermögen wird daher zum Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt, frühestens aber ab einem Alter von 60 Jahren. Die Auszahlung erfolgt in regelmäßigen, gleich hohen Summen, und zwar lebenslänglich, ganz gleich, ob in einem Fonds, mit einem Sparplan oder einer Rentenversicherung gespart wurde. Allerdings steht dem Anleger auch frei, sich zum Rentenbeginn eine Summe von bis zu 30 Prozent des angesparten Betrages auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Parallel dazu beginnt eine so genannte Restrentenversicherung, die dann ab dem 85. Lebensjahr ausgezahlt wird.
Regelmäßige Auszahlungen können auch beim Wohn-Riester vertraglich festgelegt werden, gängig aber ist die Auszahlung zum Erwerb einer Immobilie, also meist wesentlich früher als zum Renteneintritt.
Anpassung des Sparziels, Ratenpause
Beim Geld-Riester haben Sparer die Möglichkeit, die Höhe der regelmäßigen Sparraten zu verändern, gegebenenfalls auch mal auszusetzen oder Raten nachzuzahlen. Jede Änderung wird vertraglich festgehalten. Die staatlichen Zuzahlungen verändern sich entsprechend.
Im gleichen Umfang sind Veränderungen der Beitragshöhen beim Wohn-Riester umsetzbar. Hierbei aber kann sich der Auszahlungstermin entsprechend verschieben, je nach Erhöhung oder Senkung der Raten verändert sich entsprechend die staatliche Zulage. In der Darlehensphase bestehen diese Möglichkeiten nicht, allenfalls Sondertilgungen können vereinbart werden.
Förderung bei Kündigung oder Verkauf/Vermietung der Immobilie
Die Kündigung eines Geld-Riester-Produktes vor Vertragsablauf ist nicht zu empfehlen, weil die gesamte staatliche Förderung in Form der Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Zinsen und Wertsteigerungen versteuert der Fiskus.
Ähnlich sieht es bei Riester-Bausparverträgen aus. Wer das staatlich geförderte Eigenheim wieder verkauft oder aber vermietet und nicht selbst nutzt, muss mit Zahlungen rechnen. Zwar müssen die staatlichen Zulagen nicht zurückgezahlt werden, allerdings wird das gesamte Guthaben auf dem Wohnförderkonto versteuert. Eine Ausnahme gibt es: Wer aus beruflichen Gründen gezwungen ist, umzuziehen, kann sein Haus ohne steuerliche Konsequenzen vermieten, wenn er bis zum 67. Lebensjahr bzw. zum Renteneintritt die Immobilie wieder für den Eigenbedarf nutzt, sprich wieder einzieht.
Riester-Rente auch im Ausland
Bis vor einem Jahr galt noch, dass diejenigen, die im Alter aus Deutschland auswandern wollen, die gesamten Förderungen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen mussten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg im September 2009 ist dies so nicht mehr gültig. Im europäischen Ausland darf Wohn-Riester auch im europäischen Ausland eingesetzt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt vor, Sparer können sich aber jetzt schon auf dieses Urteil berufen. Das betrifft allerdings nicht den Erwerb von Ferienhäusern. Bei der Riester-geförderten Immobilie muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln.
Vererbung von Riester-Renten
Wenn ein Ehepartner stirbt, verfällt dessen Riester-Guthaben nicht. Die Summe wird ohne Abzüge auf das Guthabenkonto den noch lebenden Partners übertragen. Sollte dieser keinen Riester-Vertrag haben, kann er zu diesem Zeitpunkt einen Vertrag abschließen und bekommt das angesparte Guthaben gutgeschrieben.
Wenn Erben den Nachlass antreten wollen, kann das angesparte Guthaben auch ausgezahlt werden. Bei börsenabhängigen Kapitalanlagen müssen gegebenenfalls Wertverluste hingenommen werden, zudem müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Grundsätzlich sind die Erb-Regelungen bei den diversen Riester-Produkten verschieden. Bank- und Fondsparpläne lassen sich bis zum 85. Lebensjahr wie Vermögen vererben. Hatte der Verstorbene Bezüge aus einer privaten Rentenversicherung mit einer Rentengarantiezeit, so bekommt der hinterbliebene Ehepartner bis zum Ablauf dieser Garantiezeit weiterhin die monatlichen Beträge gezahlt. Ohne die Vereinbarung einer solchen Garantiezeit gehen die Erben leer aus.
Guthaben aus Wohn-Riester kann an die Erben ausgezahlt werden, allerdings nach Abzug der steuerlichen Vorteile und staatlichen Zulagen. Der hinterbliebene Ehepartner kann diese Rückzahlungen umgehen, wenn er die Immobilie und den Vertrag innerhalb eines Jahres übernimmt.
Beim Todesfall in der Rentenzeit müssen die Erben, wenn die Immobilie abgezahlt ist, die noch offenen Steuerforderungen begleichen, insofern sie das Erbe antreten. Sind die Steuerforderungen bereits beglichen, kann über das Erbe frei verfügt werden.

