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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Unverhofft kommt oft, und das meistens in Situationen, in denen man Probleme gar nicht gebrauchen kann. Ein Beispiel: Montagmorgen soll der Flieger Richtung Süden starten. Die Koffer stehen bereits weitgehend gepackt in den Zimmern. Alle sind in Urlaubsstimmung und freuen sich auf die zehn Tage auf Gran Canaria. Da wird am Sonntag der Jüngste krank, muss sich übergeben und hat Fieber. Die Diagnose des Arztes: Scharlach. Nicht die besten Voraussetzungen für einen Urlaub. So kurz vor Reiseantritt zu stornieren, ist zwar möglich, kostet allerdings bis zu 100 Prozent des Reisepreises an Gebühren. Ein Schlag ins Kontor für eine Familie, die lange auf die Reise gespart hat und sie gar nicht antreten kann. Mit einer Reiserücktrittsversicherung steht man nicht vor diesem Dilemma. Die Police ist in diesem Fall der rettende Notanker. Zumindest das Geld ist nicht verloren, sondern wird von der Versicherung erstattet. Die Reise kann man dann nachholen, wenn alle wieder fit sind.

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis. Wird nur ein Wochenende zum Schnäppchentarif gebucht, rentiert es sich nicht unbedingt, eigens eine Versicherung abzuschließen. Bei einer Buchung für rund 150 Euro liegt die Versicherungsprämie bei etwa sieben bis zehn Euro, je nach Anbieter. Einen Familienurlaub in Spanien oder einem anderen Reiseland wird es zu dem Preis nicht geben. Selbst mit Frühbucher- und anderen Rabatten zahlen zwei Erwachsene und zwei Kinder weit mehr für zehn oder 14 Tage am Strand. Angesichts der steigenden Gebühren für eine Stornierung, je näher der Urlaub rückt, lohnt sich die Investition in eine Reiserücktrittversicherung. Einige Unternehmen bieten bereits Jahrespakete an. Welche Variante sich anbietet, hängt in erster Linie vom Reiseverhalten ab. Eine gute Hilfe bei der Auswahl ist ein Versicherungsvergleich, damit der Schutz nicht zu teuer erkauft wird.

In welchen Fällen eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. In den meisten Policen sind Tod – auch eines Angehörigen –, schwere Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Unfall und Schwangerschaft als wichtige Gründe für den Nichtantritt der Reise genannt. Teilweise wird auch unerwartete Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Keine Chancen auf eine Erstattung des Reisepreises bzw. der Kosten für die Stornierung hat man, wenn absehbar war, dass es zu Problemen kommt. Auch bei Terroranschlägen, Bürgerkrieg oder ähnlichen Ereignissen wird kein Versicherungsschutz gewährt und sehen auch die Reiseveranstalter keinen Grund, kostenlos umzubuchen oder auf Gebühren zu verzichten. Gerade, wenn ein Urlaub in einem Land geplant ist, dessen innere Lage als schwierig gewertet wird, sollte man sich dessen bewusst sein.

Inhaber einer goldenen Kreditkarte benötigen in vielen Fällen nicht einmal eine extra Reiserücktrittsversicherung. Wird der Urlaub mit der Karte bezahlt, ist der Schutz bei den meisten Anbietern bereits inklusive. Hier lohnt sich ein Blick in die Zusatzleistungen der Kreditkarte und die Bedingungen, die daran geknüpft sind.

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Reiserücktrittsversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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