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Erstattungsleistungen im zahnärztlichen Behandlungsbereich

Welche Leistungen erstattet eine PKV bei zahnärztlichen Behandlungen?

Zahnärztliche Behandlungen und deren Abrechnung laufen nach dem gleichen Schema wie ambulante Arztbehandlungen. Der Patient geht den Behandlungsvertrag direkt mit dem Zahnarzt ein und muss die entstehenden Kosten anschließend bei der Krankenkasse geltend machen. In der zahnärztlichen Therapie unterscheidet man zwischen konservierenden Maßnahmen und Zahnersatzbehandlungen. Der Leistungserstattung unterliegt hier der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auch diese ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Regelwerk und muss daher vom Zahnarzt in der Rechnungsstellung beachtet werden.

Konservierende Maßnahmen

Bei konservierenden Maßnahmen handelt es sich unter anderem um Füllungen. Die einschlägigen Füllmaterialien sind Amalgam und Kunststoff, wobei das Amalgam heutzutage nur noch begrenzt Anwendung findet. Des Weiteren fallen in diese Rubrik unter anderem die Zahnsteinentfernung, Parodontosebehandlungen und Wurzelbehandlung.

Die professionelle Zahnreinigung wird im Allgemeinen nicht übernommen, da es sich hier um eine reine Prophylaxemaßnahme handelt, die im Versicherungsschutz so meistens nicht enthalten ist. Ausnahmen von der Regel gibt es trotzdem, hier ist aber vorab das Gespräch mit dem privaten Krankenversicherer zu suchen.

Zahnersatz

Zu Zahnersatzbehandlungen zählen Inlays, Kronen und Brücken, komplette Prothesen oder Implantate. Inlays werden oftmals aus Gold hergestellt. Der Unterschied zur normalen Füllung ist hier, dass das Inlay im Allgemeinen eine längere Haltbarkeitsdauer aufweist als zum Beispiel die einfache Kunststofffüllung.

Wenn ein Implantat geplant ist, gibt es immer eine zu berechnende chirurgische Maßnahme. Diese wird in der Regel zu den Zahnersatzbehandlungen gezählt, was für eventuelle Leistungsgrenzen im Zahnersatzbereich der jeweiligen Tarife der privaten Krankenversicherung zu beachten ist. Ist eine solche Behandlung vorgesehen, sollte sich der Versicherungsnehmer stets einen ausführlichen Heil- und Kostenplan erstellen lassen, welcher ihm vom Zahnarzt auch erklärt werden sollte. Unter Umständen sollte bei größeren Zahnersatzbehandlungen daher auch eine zweite Meinung durch einen anderen Zahnarzt eingeholt werden, um die Kosten vergleichen zu können. Die Einsendung eines Heil- und Kostenplans vor dem Behandlungsbeginn erspart dem Versicherungsnehmer unschöne Überraschungen bei der Auszahlung der Versicherungsleistungen seiner privaten Krankenversicherung.

Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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