Private Krankenversicherung
Dread Disease Versicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Private Unfallversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Wohn-Riester
Ratgeber zur Riester-Rente
Rürup Rente, Basisrente
Englische Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Bauleistungsversicherung
Feuerrohbauversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wohngebäudeversicherung
Inwieweit werden Kosten für eine Physiotherapie von der PKV übernommen?
Physikalische Therapien nehmen bei der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung einen besonderen Stellenwert ein. Die Behandlungsmaßnahmen eines Physiotherapeuten sind überwiegend erst dann durch die private Krankenversicherung erstattungsfähig, wenn dieser die vorgegebene Ausbildung zum Physiotherapeuten mit dem dazugehörigen erfolgreichen Abschluss bestanden hat.
In manchen Fällen wird jedoch eine Physiotherapie auch von einem Sportwissenschaftler, Sportlehrer oder Personal Trainer ohne abgeschlossene Berufsausbildung zum Physiotherapeuten durchgeführt. Hierdurch kann es unter Umständen zu Problemen bei der Erstattung dieser Therapienkosten kommen. Eine Besprechung des Sachverhalts mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung kann hierbei Aufschluss bringen.
Zu den physikalischen Maßnahmen zählen z.B. Manuelle Therapie, Fango und Massagen, Elektrotherapie, eine Schlingentischbehandlung, Krankengymnastik und Krankengymnastik am Gerät oder eine Ultraschallbehandlung. Diese Heilverfahren können meist nur dann bei der Kostenerstattung anerkannt werden, wenn eine ärztliche Verordnung mit der jeweils vorliegenden Diagnose beiliegt.
In besonderen Fällen kann eine längere Behandlungsdauer mit physikalischen Maßnahmen notwendig werden. In diesem Fall ist es von Vorteil, dem privaten Krankenversicherer eine entsprechende Information zukommen zu lassen, damit etwaig auftretende Komplikationen bei der Vergütung der Versicherungsleitungen vermieden werden können.
Die medizinische Notwendigkeit von Dauerbehandlungen mit umfangreicher Physiotherapie ist oftmals nicht explizit zu begründen und es kommt daher bei der Leistungszahlung häufig zu Schwierigkeiten.
Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
Auf den folgenden Unterseiten gehen wir auf weitere, häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen ein:
- Welche Erstattungsleistungen habe ich bei einer privaten Krankenversicherung?
- Erstattungsleistungen im ambulanten Behandlungsbereich
- Erstattunggsleistungen im zahnärztlichen Behandlungsbereich
- Welche Leistungen werden generell von einer privaten Krankenversicherung übernommen?
- Hilfsmittel
- Heilpraktiker
- Physikalische Therapie
- Fahrtkosten
- Welche Möglichkeiten habe ich als Versicherungsnehmer bei Leistungskürzungen?
- Wie stelle ich einen Antrag zur Übernahme angefallener Versicherungsleistungen?
- Muss ich Originalbelege einreichen oder genügen auch Kopien?
- Was hat es mit dem Heil- und Kostenplan bei Zahnersatzbehandlungen auf sich?
- Muss ich die Übernahme der Kosten für spezielle Behandlungen vorher abklären?
- Wie werden Fahrtkostenbelege berücksichtigt?
- Wie verhalte ich mich, wenn die Antragsbearbeitung zu lange dauert?
- Gibt es die optimale private Krankenversicherung?
- Was muss man beim Wechel der PKV oder in die GKV beachten?
