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Leistungsübernahme der PKV

Welche Leistungen übernimmt eine private Krankenversicherung?

Generell ist die Leitlinie aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der die Tarifbedingungen zu Grunde liegen und nach der sich die Leistungserstattung bemisst, immer die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung. Daraus ergibt sich, dass z.B. für Medikamente oder Hilfsmittel grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen sollte. Bezogene Arzneien oder Hilfsmittel ohne Rezept sind erfahrungsgemäß nicht erstattungsfähig. Ebenfalls nicht erstattungsfähig sind Arzneimittel, die überwiegend der Prophylaxe dienen, wie z.B. Multivitaminpräparate. Das gleiche gilt in der Regel für Medikamente, die bis dato keine Zulassung in Deutschland haben, wobei hier Ausnahmen nach Rücksprache und Prüfung durch die Krankenkasse möglich sind.

Neue Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich noch nicht ausreichend erprobt und geprüft sind, fallen prinzipiell in die Leistungsablehnung. Individuell geprüfte Einzelentscheidungen liegen auch hier im Entscheidungsrahmen des privaten Krankenversicherers.

Untersuchungen wie zum Beispiel die Krebsvorsorgeuntersuchung oder auch allgemeine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung werden von machen privaten Krankenversicherungen in tariflichem Umfang übernommen. Der zu berücksichtigende Leistungsumfang richtet sich hier jedoch oftmals nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. lehnt sich an die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung an. Manchmal handelt es sich bei der Berücksichtigung dieser Maßnahmen um Kulanzentscheidungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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Auf den folgenden Unterseiten gehen wir auf weitere, häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen ein:

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