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Kostenübernahme für spezielle Behandlungsmethoden

Wie sieht die Kostenübernahme durch die PKV bei speziellen Behandlungsmethoden aus?

Kosmetische Operationen sind grundsätzlich von der Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Trotzdem kann es in individuellen Einzelfällen eine Berücksichtigung von Kosten z.B. für eine Brustreduktion oder eine Lidoperation geben.

Dazu sind natürlich medizinische Befunde notwendig, aus denen eindeutig ersichtlich wird, dass die vorliegenden körperlichen Gegebenheiten eine ausgeprägte Behinderung des Lebens im Alltag mit massiven, messbaren Beschwerden darstellen. Da hier meist mehrere verschiedene Befundberichte aus vorangegangenen ärztlichen Behandlungen benötigt werden, ist es vorangehend immer sinnvoll, den Sachverhalt vor einer möglichen Operation abzuklären. Wenn der Versicherungsnehmer die Operation ohne vorherige Absprache und Prüfung durchführen lässt, kann es sein, dass er den gesamten Kostenaufwand für die Behandlung selbst zu tragen hat.

Sinnvoll ist es auch, Kontakt mit der privaten Krankenversicherung aufzunehmen und abzuklären, ob z.B. eine medizinische Kräftigungstherapie (MKT) oder eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) übernommen werden kann. Bei diesen intensiven und umfangreichen physikalischen Behandlungsmaßnahmen hängt es oftmals von der jeweilig vorhandenen Diagnose ab, ob diese genehmigt werden können. Bei einer Durchführung der Behandlung ohne eine Rücksprache mit dem Leistungsträger kann es durchaus zu einer Teilerstattung oder gar zur gänzlichen Ablehnung kommen.

Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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Auf den folgenden Unterseiten gehen wir auf weitere, häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen ein:

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