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Inwieweit werden Kosten für Hilfsmittel von der privaten Krankenversicherung übernommen?
Neben der Leistungserstattung der Krankenkasse für Behandlungen und Medikamente gibt es weitere Gruppen von Erstattungsleistungen, so zum Beispiel die so genannten Hilfsmittel. Unter Hilfsmitteln versteht man eine Vielzahl von medizinischen Produkten, die dem Patienten eine Unterstützung in Heilprozess oder bei der Linderung seiner Beschwerden bieten. Es gibt eine Reihe von Hilfsmitteln, welche durch die private Krankenversicherung erstattet werden können, für andere Hilfsmittel hingegen kommt die Pflegeversicherung auf. Besonders wichtig ist hier diese Abgrenzung, wenn schon ein dementsprechend eingestufter Pflegefall eines Versicherungsnehmers vorliegt.
Die Pflegeversicherung ist je nach dem Schweregrad des Pflegefalls beispielsweise für Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich oder für Treppenlifte und Wechseldruckmatratzen zuständig.
Hilfsmittel im Bereich der privaten Krankenversicherung sind hingegen orthopädische Schuheinlagen, CPAP-Beatmungsgeräte, die bei einer so genannten Schlafapnoe eingesetzt werden können, Krücken, bedingt auch Rollstühle und Kompressionsstrümpfe.
Wie und im welchem Umfang Hilfsmittel erstattet werden, kann man in der Regel aus dem Tarifheft entnehmen. Hilfsmittel die darin nicht namentlich erfasst sind, sind entweder nicht beziehungsweise nur nach individueller Absprache im Versicherungsschutz enthalten oder es gibt nur einen Höchstsatz für die so genannten "Sonstigen Hilfsmittel".
Werden Hilfsmittel vom Versicherungsnehmer benötigt und sind auf ärztlichen Hinweis hin angeraten, empfiehlt sich generell die Kontaktaufnahme mit dem versichernden Unternehmen. Über die Vermittlung des privaten Krankenversicherers können Hilfsmittel in manchen Fällen günstiger bezogen werden. Es gibt einzelne Sanitätshäuser die mit privaten Krankenversicherungen in Kontakt stehen und dann entsprechend der vorab geklärten Grundlagen dem jeweiligen Versicherungsnehmer günstigere Bedingungen beim Erwerb eines Hilfsmittels anbieten können. So kann man leichter die Kosten im Rahmen der Erstattungsleistung halten oder zumindest die Zuzahlung minimieren. Dies ist eine angenehme Service-Leistung, welche inzwischen von den meisten Versicherungsunternehmen angeboten wird.
Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
Auf den folgenden Unterseiten gehen wir auf weitere, häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen ein:
- Welche Erstattungsleistungen habe ich bei einer privaten Krankenversicherung?
- Erstattungsleistungen im ambulanten Behandlungsbereich
- Erstattunggsleistungen im zahnärztlichen Behandlungsbereich
- Welche Leistungen werden generell von einer privaten Krankenversicherung übernommen?
- Hilfsmittel
- Heilpraktiker
- Physikalische Therapie
- Fahrtkosten
- Welche Möglichkeiten habe ich als Versicherungsnehmer bei Leistungskürzungen?
- Wie stelle ich einen Antrag zur Übernahme angefallener Versicherungsleistungen?
- Muss ich Originalbelege einreichen oder genügen auch Kopien?
- Was hat es mit dem Heil- und Kostenplan bei Zahnersatzbehandlungen auf sich?
- Muss ich die Übernahme der Kosten für spezielle Behandlungen vorher abklären?
- Wie werden Fahrtkostenbelege berücksichtigt?
- Wie verhalte ich mich, wenn die Antragsbearbeitung zu lange dauert?
- Gibt es die optimale private Krankenversicherung?
- Was muss man beim Wechel der PKV oder in die GKV beachten?
