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Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz und Zahnbehandlung

Wozu benötigt meine PKV bei Zahnersatzbehandlungen einen Heil- und Kostenplan?

Es ist immer nützlich für den Versicherungsnehmer, wenn er vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung mit z.B. einem oder mehreren Inlays, Kronen, Brücken oder Implantaten, einen Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung einreicht.

Diesen erhält er ohne weiteres vom behandelnden Zahnarzt. Wenn hierbei noch darauf geachtet wird, dass die Labor- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden können, ist die jeweilige Prüfung der Höhe der Versicherungsleistung für die Krankenversicherung noch einfacher und entsprechend schneller zu bearbeiten.

Die Material- und Laborkosten können bisweilen über den tariflichen Erstattungsgrenzen liegen. So kann man dann vor der Behandlung nochmals mit dem Zahnarzt darüber sprechen, ob es auch eine alternative Option geben könnte.

Im Heil- und Kostenplan sind oftmals auch erhöhte Steigerungssätze (über dem Höchstsatz der GOZ / 3,5fach) angegeben. Diese Honorarvereinbarungen können zwischen Zahnarzt und Patient getroffen werden. Der Zahnarzt ist jedoch angehalten, diese Honorarvereinbarung vorab mit dem Patienten zu erläutern. Auch hier kann dann die private Krankenversicherung den etwaigen Eigenanteil des Versicherungsnehmers genau mitteilen.

Bei Zahnersatzbehandlungen kann es tarifliche Grenzen in der Leistungserstattung geben. Meist sind die Tarife in ihren berücksichtigungsfähigen Behandlungsmaßnahmen z.B. mit einer Staffelbegrenzung geregelt. Dies bedeutet, dass im Zahnersatzbereich oftmals nicht der komplette Rechnungsbetrag übernommen wird. Auch darüber gibt die Prüfung des Heil- und Kostenplans Auskunft, so dass sich der Versicherungsnehmer auf die für ihn selbst anfallenden Kosten (Selbstbehalt) einstellen kann.

Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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