Private Krankenversicherung
Dread Disease Versicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Private Unfallversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Wohn-Riester
Ratgeber zur Riester-Rente
Rürup Rente, Basisrente
Englische Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Bauleistungsversicherung
Feuerrohbauversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wohngebäudeversicherung
Inwieweit werden Fahrtkosten zu einer Behandlung von der PKV übernommen?
In vielen tariflichen Vorgaben gibt es Leistungszuschüsse für Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen. In welcher Höhe diese jeweils berücksichtigungsfähig sind, ist überwiegend in den verschiedenen Tarifen festgelegt und somit aus den jeweiligen Tarifbedingungen zu entnehmen.
Die entsprechenden Rechnungsbelege oder Quittungen zu in Anspruch genommenen Fahrtkosten sind in der Regel am besten mit der jeweiligen Behandlungsrechnung des Arztes zusammen vorzulegen, um Missverständnisse oder Komplikationen in der Zuordnung zu vermeiden.
Wenn der Versicherungsnehmer im eigenen PKW zu einer ärztlichen Therapie gefahren ist, kann er auf dem Vordruck für Leistungsanträge auch die gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt vermerken. Diese werden dann entsprechend der Richtlinie im vorliegenden Tarif mit einer Kilometerpauschale berechnet. Zu beachten ist aber, dass bei vielen Tarifleitlinien für Fahrtkostenerstattungen entweder kein Arzt dieser speziell benötigten Fachrichtung am Wohnort sein darf oder eine entsprechend durch den Arzt bescheinigte Gehbehinderung vorliegen sollte.
Bei Transporten durch den Rettungsdienst zur Behandlung ins Krankenhaus bei unvermittelt auftretenden Krankheitsbeschwerden oder Verletzungen durch Unfälle, ist die Berücksichtigung dieser Kosten für gewöhnlich kein Problem. Aus den Tarifbedingungen sind die Leistungen hierfür im Normalfall nachzulesen.
Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
Auf den folgenden Unterseiten gehen wir auf weitere, häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen ein:
- Welche Erstattungsleistungen habe ich bei einer privaten Krankenversicherung?
- Erstattungsleistungen im ambulanten Behandlungsbereich
- Erstattunggsleistungen im zahnärztlichen Behandlungsbereich
- Welche Leistungen werden generell von einer privaten Krankenversicherung übernommen?
- Hilfsmittel
- Heilpraktiker
- Physikalische Therapie
- Fahrtkosten
- Welche Möglichkeiten habe ich als Versicherungsnehmer bei Leistungskürzungen?
- Wie stelle ich einen Antrag zur Übernahme angefallener Versicherungsleistungen?
- Muss ich Originalbelege einreichen oder genügen auch Kopien?
- Was hat es mit dem Heil- und Kostenplan bei Zahnersatzbehandlungen auf sich?
- Muss ich die Übernahme der Kosten für spezielle Behandlungen vorher abklären?
- Wie werden Fahrtkostenbelege berücksichtigt?
- Wie verhalte ich mich, wenn die Antragsbearbeitung zu lange dauert?
- Gibt es die optimale private Krankenversicherung?
- Was muss man beim Wechel der PKV oder in die GKV beachten?
