Private Krankenversicherung
Dread Disease Versicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung
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Wohn-Riester
Ratgeber zur Riester-Rente
Rürup Rente, Basisrente
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Fondsgebundene Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Bauleistungsversicherung
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wohngebäudeversicherung
Welche Leistungen erstattet eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung wird abgeschlossen, um die Kosten für Behandlungen und medizinischen Bedarf im Krankheitsfall zu decken, bzw. dem Patienten zu erstatten. Die Erstattungsleistung in der privaten Krankenversicherung wird geregelt durch die Richtlinien in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen tariflichen Vorgaben. In den AVB sind Sachverhalte wie zum Beispiel die prinzipielle Leistungspflicht nur bei vorliegender Krankheit oder Unfall festgelegt oder die Leistungserstattung nur bei einer medizinischen Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahme bzw. der Leistungsumfang für ärztliche Maßnahmen bei Auslandsaufenthalten.
Die expliziten Leistungsgrenzen werden im jeweilig vorhandenen bzw. abgeschlossenen Tarif festgelegt. In diesen Unterlagen findet man unter anderem die Angaben zur Erstattungsleistung der ambulanten ärztlichen Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder eine Angabe, bis zu welcher Höhe etwa Hilfsmittel erstattet werden. Zusätzlich bieten die Unterlagen eine Übersicht über den Leistungskatalog mit den Erstattungssätzen für physikalische Therapien und die Staffelbegrenzungen, welche im Bereich der Zahnersatzbehandlung übernommen werden. Weitere Informationen zur Vergütung von Versicherungsleistungen bei stationären und ambulanten psychotherapeutischen Maßnahmen sind ebenfalls aufgeführt.
Bei generellen Unklarheiten ist es stets empfehlenswert, dass der Versicherungsnehmer den vorliegenden Sachverhalt und damit verbundene, notwendige Untersuchungen, Behandlungen und weitere Aspekte über eine telefonische Rücksprache mit dem privaten Krankenversicherer im Vorfeld abklärt.
Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
Auf den folgenden Unterseiten gehen wir auf weitere, häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen ein:
- Welche Erstattungsleistungen habe ich bei einer privaten Krankenversicherung?
- Erstattungsleistungen im ambulanten Behandlungsbereich
- Erstattunggsleistungen im zahnärztlichen Behandlungsbereich
- Welche Leistungen werden generell von einer privaten Krankenversicherung übernommen?
- Hilfsmittel
- Heilpraktiker
- Physikalische Therapie
- Fahrtkosten
- Welche Möglichkeiten habe ich als Versicherungsnehmer bei Leistungskürzungen?
- Wie stelle ich einen Antrag zur Übernahme angefallener Versicherungsleistungen?
- Muss ich Originalbelege einreichen oder genügen auch Kopien?
- Was hat es mit dem Heil- und Kostenplan bei Zahnersatzbehandlungen auf sich?
- Muss ich die Übernahme der Kosten für spezielle Behandlungen vorher abklären?
- Wie werden Fahrtkostenbelege berücksichtigt?
- Wie verhalte ich mich, wenn die Antragsbearbeitung zu lange dauert?
- Gibt es die optimale private Krankenversicherung?
- Was muss man beim Wechel der PKV oder in die GKV beachten?
