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Einreichung von Originalbelegen oder Kopien

Muss ich bei meiner Versicherung die Originalbelege einreichen oder genügen auch Kopien?

Im normalen Fall werden für die Leistungserstattung die Originalbelege an die private Krankenversicherung eingereicht. Diese Belege gehen in den Besitz des privaten Krankenversicherers über, sobald sie bei der Kostenerstattung berücksichtigt wurden. Sollten die Originalbelege verloren gehen, können diese nach Rücksprache auch als Kopien der jeweiligen Belege eingereicht werden. Alternativ kann man den Rechnungssteller jedoch auch um die Zusendung einer Rechnungsabschrift bitten.

Wenn das private Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich keine Originale mehr benötigt, wird der Versicherungsnehmer in der Regel hierüber informiert. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Belege nach Eingang bei der Versicherung durch ein modernes Verfahren über einen Scanner eingelesen werden und die weitere Bearbeitung größtenteils über die entsprechende Software des Unternehmens erfolgt. Dieses Verfahren ist üblicherweise dementsprechend gut gesichert, sodass sich kein Fremder Zugang zu diesen Unterlagen verschaffen kann.

Versehentlich doppelt eingereichte Belege werden vom jeweiligen Bearbeitungsprogramm der privaten Krankenversicherung für gewöhnlich erkannt und abgelehnt. Diese gehen dann an den Versicherungsnehmer mit einem entsprechenden Vermerk auf der Leistungsabrechnung zurück.

Für den Fall, dass man die Originalbelege wieder zurück gesandt bekommen möchte, ist es im Allgemeinen gut, entweder einen entsprechenden Vermerk auf dem Beleg oder auf dem Antragsformular zu machen.

Für die Suche nach einem geeigneten PKV-Angebot können Sie den nachfolgenden Tarifrechner unseres Partners, der Transparent GmbH & Co. KG, nutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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