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Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

„Die beste Krankheit taugt nichts“, heißt es im Volksmund. Für wenige Tage zu Hause bleiben zu müssen, weil der Arzt den gelben Schein gezückt und ausgefüllt hat, mag noch angehen und ist vielleicht auch ganz angenehm. Der Gesundheit ist es auf jeden Fall zuträglich, sich auszuruhen und auszukurieren. Als Dauerzustand, weil die Erkrankung schwerer ist und damit zeitweise berufsunfähig macht, ist diese Situation jedoch eher belastend. Dass sie sich auch auf das Portmonee auswirkt, merken Arbeitnehmer spätestens nach der siebten Wochen. Mit dem 42. Tag endet die Zahlung des Krankentagegeldes durch die Krankenversicherung und man ist ohne Einkommen. Bei Selbständigen und Freiberuflern setzt der Verdienstausfall meist schon mit dem ersten Tag ein. Sie haben kein Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Kasse. Das macht jede Krankheit, die ein längeres Aussetzen verlangt, zum finanziellen Risiko. Dem zu entgehen, bietet sich die Krankentagegeldversicherung an.

Der Begriff Krankentagegeld spricht für sich. Für jeden Tag, an dem man krank ist, wird ein fester Betrag gezahlt. Bei Arbeitnehmern orientiert sich die Leistung am Nettoeinkommen. Mehr als man durch seine Hände Arbeit verdient zahlt auch die Versicherung nicht, da der Schutz lediglich dazu gedacht ist, Einkommensverluste zu vermeiden. Bei Veränderungen durch Beförderung oder einen neuen Job muss deshalb auch die Versicherungsgesellschaft informiert werden. Als Karenzzeit gelten für alle, die Anspruch auf Krankentagegeld von der Krankenversicherung haben, 42 Tage. Von da ab wird das private Krankentagegeld ausgezahlt, solange bis der Kunde wieder gesund ist und seiner Arbeit nachgehen kann. Sollte sich aus der Erkrankung eine dauerhafte Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ergeben, endet die Zahlung.

Etwas komplizierter, besonders bei der Ausgestaltung des Vertrages, ist es für Freiberufler und Selbstständige. Vom Prinzip her müssten sie schon für den ersten Tag, an dem die Krankschreibung gilt, ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Kosten für einen solchen Versicherungsschutz wären allerdings überproportional hoch. Bei Abschluss der privaten Krankentagegeldversicherung muss daher gerade von diesem Kundenkreis sehr genau bedacht werden, wie lang die Karenzzeit sein soll, sprich, wie lange man ohne die Leistung über die Runden kommen kann. Ob das drei, sechs oder eventuell neun Wochen sind, hängt von den persönlichen Umständen ab. Seitens des Bundes der Versicherten wird dazu geraten, das Tagegeld zu staffeln, um so die Beiträge möglichst niedrig zu halten. Beispielsweise könnten ab der vierten Woche 50 Euro bezogen werden, ab der siebten Wochen wären es dann 100 Euro und ab der 13. Woche 150 Euro pro Tag. Die Kosten liegen im Schnitt bei einem 30 jährigen Mann je 10 Euro Tagegeld bei sieben Euro (ab der vierten Woche), drei Euro (7. Woche) und 1,50 Euro (13. Woche).

Bei einem Versicherungsvergleich sollte man bei der Karenzzeit ein wenig variieren, vor allem als Selbständiger. Damit lassen sich Angebote finden, die ausreichend Schutz bieten, ohne zu sehr ans „Eingemachte“ zu gehen.

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Krankentagegeldversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung

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