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Fakten und Hinweise zum Abschluß einer Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an sämtlichen beweglichen Gegenständen ab, die zum persönlichen Hausrat gehören. Der Hausrat definiert sich dabei über die Sachen, die zur Wohnungseinrichtung gehören, oder in der Wohnung aufbewahrt werden. Auch Einbaugegenstände, die sich bei einem Umzug auch im neuen Zuhause wieder aufstellen lassen, gehören zu den über die Hausratversicherung abgesicherten Gegenständen – wie beispielsweise eine Einbauküche.
In der Regel übernimmt die Hausratversicherung den Ersatz oder die Wiederherstellung von Dingen, die in Folge von Brand, Blitzschlag oder Explosion, sowie durch Leitungwasser, Frost, Sturm und Hagel beschädigt oder zerstört wurden. Auch sind Rohrschäden, sowie Diebstähle, Raub und Vandalismus über die Hausratversicherung abgedeckt.
Welche Schäden genau von der Versicherungsgesellschaft abgedeckt werden, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgehalten. Es lohnt sich, diese vor der Entscheidung für eine Versicherung genau zu prüfen und mit Konkurrenzangeboten zu vergleichen. Oftmals bestehen zwischen den einzelnen Versicherungen erhebliche Unterschiede – und der Teufel steckt dabei nicht selten im Detail.
Welche Risiken bei Hausratversicherungen regelmäßig versichert sind und welche zusätzlich versichert werden können, zeigt unser Ratgeber zum Versicherungsumfang von Hausratversicherungen auf:
Viele Versicherungen stellen sich mit der Übernahme eines Schadens stur, wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass er alles in seiner Macht stehende getan hat, um den Schaden zu verhindern. So kann es beispielsweise zu Problemen kommen, wenn ein Einbrecher durch ein offenes Fenster in die Wohnung eingestiegen ist, oder wenn eine uralte Spülmaschine während der Nutzung außer Acht gelassen wurde.
Bis vor kurzer Zeit konnten Versicherungen in solchen Fällen die Kostenübernahme verweigern, mit der Begründung der „groben Fahrlässigkeit“. Nachdem in der Zwischenzeit jedoch das Versicherungsvertragsgesetz reformiert wurde, muss die Versicherung nunmehr auch in Zweifelsfällen zumindest einen Teil des entstandenen Schadens begleichen.
Um vor einer Kostenverweigerung der Versicherungsgesellschaft geschützt zu sein, empfiehlt es sich im Versicherungsvertrag einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ mit der Gesellschaft zu vereinbaren.
Ein Versicherungsvergleich hilft im Übrigen dabei, die passende und günstigste Hausratversicherung zu finden. Der Vergleich kann im Internet kostenlos und unverbindlich vorgenommen werden.
Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Hausratversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
| ein Service von versicherung.net |
