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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

BerufsunfähigkeitEiner Arbeit nachgehen zu können, ausgelastet zu sein und seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist für viele gleichbedeutend mit einem ausgefüllten Leben. Sie fallen in ein tiefes, schwarzes Loch, wenn sie plötzlich nicht mehr gebraucht werden oder nicht mehr in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Betrachtet man die Statistiken, ist für viele Arbeitnehmer schon vor dem 65. Lebensjahr Schluss. Der psychische Druck oder die monotone und anstrengende Arbeit macht sie krank. Mit der Diagnose „Berufsunfähigkeit“ oder „Erwerbsunfähigkeit“ stehen Betroffene dann vor dem Problem, mit den knappen staatlichen Leistungen, wenn überhaupt Anspruch darauf besteht, auskommen zu müssen. Der Traum vom wohlverdienten Ruhestand ohne Sorgen nimmt dann ein jähes Ende, falls nicht vorgesorgt wurde. Bekannt ist in diesem Zusammenhang die Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt allerdings auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Unterschiede sind klein, aber fein und haben es im Leistungsfall in sich.

Per Definition gilt als berufsunfähig, wer seine erlernte und ausgeübte Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Viele Versicherungen haben eigene Bedingungen, ab wann sie eine Berufsunfähigkeit anerkennen und die vereinbarte Rente zahlen. Bei der Erwerbsunfähigkeit sind die Richtlinien wesentlich strenger. Der Kunde muss nachweisen können, dass er für mindestens drei Jahre nicht mehr in der Lage ist, täglich mehr als drei Stunden irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Die Betonung liegt dabei auf „irgendeiner“. Wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit besteht, dass etwa Schrauben sortiert, Waren verpackt oder leichte Schreibarbeiten erledigt werden können, ist die Versicherung nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen. Vom Prinzip her darf bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gar nichts mehr gehen. Und das ist eher selten der Fall. Einige Versicherungsgesellschaften differenzieren deshalb und gewähren eine halbe Rente, wenn nur noch zwischen drei und maximal sechs am Tag gearbeitet werden kann.

Von Interesse ist diese Art der Absicherung für alle, die noch keinen Beruf erlernt haben, zum Beispiel Schüler und Studenten, die sich noch in der Ausbildung befinden. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben sie einen recht günstigen Schutz an der Hand, der später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann. Damit ist man zumindest für die schlimmsten Folgen von Krankheit, ob physisch oder psychisch, abgesichert. Ein zweiter Grund, sich gegen Erwerbs- und nicht gegen Berufsunfähigkeit zu versichern, liegt im Preis. Die Police einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist günstiger, unter anderem weil der Leistungsfall seltener eintritt. Bei einem knappen Budget, mit dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanziert werden kann, stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die preiswerte, aber nicht unbedingt bessere Alternative dar. Ratsam ist es, für beiden Varianten einen Versicherungsvergleich vorzunehmen, damit das Leben trotz Krankheit so angenehm wie möglich gestaltet werden kann.

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeit

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