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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist groß. Die Angst, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, anscheinend noch nicht groß genug. Trotz alarmierender Zahlen, wonach immer mehr Menschen physisch und psychisch bedingt berufsunfähig werden, behandeln viele das Thema eher stiefmütterlich. Ein Fehler, denn Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, gleich ob man am Schreibtisch sitzt oder an der Werkbank steht. Deshalb gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Policen, die für jeden von existentieller Bedeutung ist, mit Ausnahme von Ruheständlern. Jeder, der im Berufsleben steht, sich in der Ausbildung befindet oder zu Hause für Ordnung sorgt, benötigt aus Sicht der Experten eine entsprechende Absicherung – auch wenn es schwer fällt und vielleicht unsinnig scheint, sich als Jugendlicher damit zu befassen, wie das Leben aussehen könnte, wenn die eigene Arbeitskraft verloren geht.

Auf den Staat sollte man sich in einer solchen Situation nicht verlassen. Der Gesetzgeber hat ganz klare Vorgaben gemacht und eine Grenze gezogen. Nur wer vor dem 1. Januar 1961 geboren wurde, kann sich Hoffnungen auf eine Berufsunfähigkeitsrente machen. Jüngere Arbeitnehmer oder Selbständige erhalten unter gewissen Voraussetzungen nur eine Erwerbsminderungsrente, die in voller Höhe 32 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ausmacht. Das gilt nur dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, drei oder mehr Stunden am Tag einer Arbeit nachzugehen. Um welche Tätigkeit es sich dabei handelt, ist vollkommen egal. Das finanzielle Loch, das durch eine Berufsunfähigkeit gerissen wird, ist riesig und kann fast nie aus eigener Kraft gestopft werden. Private Vorsorge ist der einzige Weg, um nicht Stück für Stück in den sozialen Abgrund gerissen zu werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vorher vereinbarte monatliche Rente, wenn man längere Zeit nicht mehr in der Lage ist, seinen erlernten Beruf auszuüben. Ursachen dafür gibt es viele: Rückenprobleme, Herz-Kreislaufschwäche und zunehmend auch psychische Probleme. Manchmal ist es auch ein Unfall, der den Traum von der Karriere beendet. Für diese Fälle muss man vorsorgen, und zwar so früh wie möglich. Das heißt, der Versicherungsschutz sollte schon am ersten Tag der Ausbildung vorhanden sein. Das spart viel Geld, da die Liste der Vorerkrankungen in jungen Jahren noch nicht so lang ist wie bei älteren Arbeitnehmen. So spiegeln sich in der Prämie das Alter, die gewünschte Leistung und der Beruf wieder. Bestimmte, als besonders riskant eingestufte Berufsgruppen haben überhaupt keine Chance, sich abzusichern.

Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall zahlt und der Lebenssituation angepasst werden kann, müssen die Vertragsbedingungen beachtet werden. Zwei Punkte stechen hierbei besonders hervor: Die abstrakte Verweisung und die Nachversicherungsgarantie. Vereinbaren Kunde und Versicherung eine abstrakte Verweisung, kann die Gesellschaft bei Berufsunfähigkeit verlangen, dass einer anderen Arbeit nachgegangen wird. Denn berufsunfähig ist nicht gleich erwerbsunfähig. Darauf weist auch der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil hin. Wer zum Beispiel nicht mehr gehen oder stehen kann, darf von der Versicherung auf eine sitzende Tätigkeit verwiesen werden. Das heißt, es erfolgt keine Rentenzahlung, wenn man noch arbeiten kann. Mit der Nachversicherungsgarantie lässt sich der Vertrag regelmäßig anpassen, ohne, dass eine weitere Gesundheitsprüfung nötig wird. Statt einer automatischen Dynamisierung kann so ganz gezielt auf Veränderungen reagiert werden.

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeit

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