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Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren. Selbst wer alle Vorschriften zur Bau- und Arbeitssicherheit einhält, sollte sich nicht dem Trugschluss hingeben, es könne nichts passieren. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die übersehen oder vergessen werden und sich später als Auslöser für einen Schaden erweisen, ob an Sachen oder Personen. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall mit dem Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine klare Aussage getroffen: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Das gilt auch für Bauherren. Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen, insbesondere dem, das sie in Zukunft erwirtschaften. Vor dem ersten Spatenstich bzw. vor Beginn von Umbau- oder Ausbauarbeiten sollte deshalb eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ins Portfolio aufgenommen werden.
Sie richtet sich speziell an alle Häuslebauer und jene, die ihr Eigentümer verschönern oder erweitern wollen. Während der Bauphase ergeben sich sehr viele Gefahrenmomente, gegen die man sich mit der Bauherrenhaftpflicht schützen kann. Die Liste der Beispiele, was alles passieren könnte, ist lang. Schächte, die für diverse Anschlüsse gegraben wurden, sind nicht richtig abgesichert und jemand fällt hinein. Kinder spielen auf der Baustelle und verletzen sich an den spitzen Kanten einer Stahlmatte oder stolpern über Steine. Ein Gerüst stürzt um und begräbt Passanten oder Arbeiter unter sich. Bei den Arbeiten wird das Nachbargrundstück verschmutzt, die Garage oder ein Baum beschädigt. Durch die Anlieferung von Baumaterialien wird die Straße verschmutzt und jemand rutscht aus.
Aufgabe der Bauherrenhaftpflicht ist dann in erster Linie, den Schaden zu regulieren. Die Deckungssumme muss deshalb möglichst hoch angesetzt werden. Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung reicht die Spanne von zirka drei bis zu zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Damit sind auch schwere Unglücke auf der Baustelle abgesichert. Jedoch sind nicht alle Forderungen, die an einen Bauherrn gestellt werden, gerechtfertigt. Daher umfasst der Schutz der Versicherung auch die Abwehr von Schadensersatzforderungen, die jeder Grundlage entbehren. Jeder Anspruch wird eingehend geprüft und notfalls von einem Gericht entschieden. Die Kosten für das Verfahren übernimmt – je nach Anbieter und Tarif - die Versicherungsgesellschaft. Der Schutz endet mit der Fertigstellung des Hauses.
Die Prämie für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird als Einmalbetrag geleistet. Sie orientiert sich an mehreren Faktoren. Das sind die Bausumme, die Deckungssumme und zum anderen die Bauzeit. Teilweise fließen auch Eigenleistungen mit in die Berechnung ein und wird gefragt, ob der Bau in eigener Regie erfolgt. Üblich ist bei der Haftpflichtversicherung für Bauherren eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Mit ihr lässt sich der Beitrag noch ein wenig reduzieren. In Anbetracht der Kosten und des Stresses, den ein Hausbau mit sich bringt, ist dieser Schutz wirklich jeden Cent wert.
Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine Bauherrenhaftpflicht können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
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