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StartGeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau

StartGeld der KfW

Das KfW-StartGeld vereint seit dem 1. Januar 2008 die bis dahin getrennt angebotenen Förderprogramme KfW Mikro-Darlehen und StartGeld der KfW Mittelstandsbank zu einem neuen Produkt, welches sich an Existenzgründer, Kleinunternehmer und Freiberufler mit einem maximalen Finanzierungsbedarf von 50.000 Euro richtet.

Die Details zum KfW-StartGeld liefern wir Ihnen nachfolgend im Überblick:

Gefördert werden beim KfW-StartGeld:

Junge Unternehmen und Existenzgründer, die sich innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Geschäftstätigkeit befinden. Auch Gewerbetreibende, die nebengewerblich tätig sind, können über das KfW-StartGeld eine Finanzierung erhalten, so ihre Tätigkeit mittelfristig auf die vollgewerbliche Selbständigkeit ausgerichtet ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Arten der Existenzgründung sowie zur Übernahme oder dem Kauf eines anderen Unternehmens bzw. der Beteiligung an einem solchen. Ebenfalls gefördert wird die Ausweitung einer nebengewerblichen Tätigkeit zum Vollgewerbe. Für alle Maßnahmen gilt dabei, dass das geförderte Unternehmen nicht älter als drei Jahre ist bzw. der geförderte Unternehmer sich nicht länger als seit drei Jahren am Markt befindet.

Welche Summen werden finanziert?

Die Höchstsumme für das KfW-StartGeld liegt bei 50.000 Euro und gefördert werden bis zu dieser Höchstgrenze bis zu 100 Prozent des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs.

Sicherheiten und Haftung

Hinsichtlich zu stellender Sicherheiten mach die KfW Mittelstandsbank keine bestimmten Vorgaben. Alle Vereinbarungen, die diesen Punkt betreffen, muss der Kreditnehmer mit seiner Hausbank abstimmen, über welche letzten Endes auch die Finanzierung läuft. Der finanzierenden Hausbank gewährt die KfW Mittelstandsbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent, wobei das KfW-StartGeld aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU unterstützt wird.

Das KfW-StartGeld gibt es zu folgenden Konditionen:

  • Laufzeit von 5 oder 10 Jahren
  • Maximale Kreditsumme von 50.000 Euro
  • Die ersten zwei Jahre ist das Darlehen tilgungsfrei, danach wird das Darlehen in festen monatlich zu leistenden Raten getilgt
  • Der Zins wird für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben
  • Für den bewilligten, aber noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens wird eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat, beginnend einen Monat und zwei Arbeitstage nach Zusage des Darlehens, berechnet
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100Prozent entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen, wobei die maximale Frist für den Abruf neun Monate beträgt
  • Das Darlehen kann vorzeitig in Teilen oder auch zur Gänze kostenfrei getilgt werden

Alle weiteren Details zum KfW-StartGeld finden interessierte Leser direkt auf den Seiten der KfW Mittelstandsbank unter folgendem Link:

KfW Mittelstandsbank – StartGeld >>>

 

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