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Mikro-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Mikrodarlehen der KfW

Das Mikro-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dient der Existenzgründung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich. Mit ihm kann neben der Errichtung auch der Erwerb und die Beteiligung eines Unternehmens mitfinanziert werden. Als Besonderheit für dieses Programm zählt die Tatsache, dass man nicht hauptberuflich tätig sein muss, um Anspruch auf Förderung zu haben. Außerdem kann das Programm dazu verwendet werden, die eigene Existenz in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit zu festigen, allerdings nur, wenn man weniger als zehn Beschäftigte hat. Es werden höchstens 25.000 Euro als zinsgünstiger Kredit gewährt, die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre.

Die Details zum Mikro-Darlehen der KfW im Überblick:

Gefördert werden:

Freiberufler und Gewerbetreibende, wenn deren Unternehmen nicht mehr als 10 Beschäftigte hat, innerhalb der ersten drei Jahre nach Beginn ihrer Selbständigkeit, sowie natürliche Personen sowie Ausländer (auch ohne deutschen Pass)

Folgende Maßnahmen können mit dem Mikro-Darlehen der KfW finanziert werden:

  • Existenzgründung bzw. die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
  • Unternehmensübernahmen
  • Beteiligungen an einem Unternehmen
  • Eine nebenberufliche Tätigkeit, wenn der Zweck dahinter der Ausbau derselben zur Haupterwerbsquelle ist
  • Erneute Selbständigkeit nach einer ersten Pleite, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe, wobei die erneute Gründung nicht mit finanziellen Verpflichtungen aus der ersten Selbständigkeit belastet werden darf

Finanziert werden folgende Summen bzw. Anteile:

  • Maximal 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, jedoch nicht mehr als 25.000 Euro
  • Beim Mikro 10 Darlehen sind es mindestens 5.000 und maximal 10.000 Euro

Sicherheiten und Haftung:

  • Für das KfW Mikro-Darlehen sind die üblichen Banksicherheiten in Vereinbarung mit der finanzierenden Hausbank zu erbringen
  • Dabei gewährt die KfW Mittelstandsbank der Hausbank des Unternehmens eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent, so dass nur 20 Prozent des Darlehens besichert werden müssen

Das KfW Mikro-Darlehen wird zu folgenden Konditionen vergeben:

  • Laufzeit von 2 bis 5 Jahren
  • Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit
  • Der zur Anwendung kommende effektive Jahreszins wird am Tag der Zusage des Darlehens festgelegt und beträgt zum Beispiel am 11.07.2007 7,19 Prozent pro Jahr
  • Das Darlehen ist über einen Zeitraum von sechs Monaten tilgungsfrei, danach erfolgt die Tilgung in einheitlichen, halbjährlichen Raten
  • Die vorzeitige Tilgung von Teilen oder des gesamten Darlehens ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Achtung: Dieses Programm ist nicht mit anderen KfW-Krediten kombinierbar. Darüber hinaus wurde es mit Wirkung vom 1. Januar 2008 zusammen mit dem "StartGeld"-Kreditprogramm zum so genannten "KfW-StartGeld" zusammengefasst. Nähere Informationen zu diesem neuen Programm finden Sie auf unserer folgenden Seite: KfW-StartGeld. Weitere Details können Sie mit dem Berater ihrer Hausbank besprechen oder auf folgender Seite in Erfahrung bringen:

KfW Mittelstandsbank – StartGeld >>>

 

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