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Förderprogramme der EU
ERP-Kapital für Wachstum der KfW-Mittelstandsbank
Bei diesem Programm geht es darum, die Existenz junger Unternehmen zu festigen, die zwischen zwei und fünf Jahre alt sind. Mögliche Verwendungen sind neben einer betrieblichen Erweiterung auch die tätige Beteiligung oder der Erwerb an einem anderen Unternehmen, aber auch eine Standortverlagerung kann in Betracht kommen. Wer gefördert werden möchte, muss die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Es werden keine Sanierungen und nichts rund um landwirtschaftliche Erzeugnisse gefördert.
Es werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten mitfinanziert, sofern die Hausbank einen Finanzierungsanteil in mindestens gleicher Höhe wie das ERP-Kapital für Wachstum übernimmt.
Durch das ERP-Kapital für Wachstum der KfW Mittelstandsbank gefördert werden:
- Freiberufler sowie Firmeninhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter, die fachlich und kaufmännisch qualifiziert sind und mindestens zehn Prozent der Gesellschaftsanteile auf sich vereinen
- Das die Förderung beantragende Unternehmen muss sich dabei mehrheitlich in Privatbesitz befinden und es muss die Kriterien der Europäischen Kommission zur Definition von Klein- und Mittelständischen Unternehmen erfüllen.
- Unternehmen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit zwischen zwei und fünf Jahren zurückliegt.
- Auch Personen, welche Staaten außerhalb der EU entstammen, können das ERP-Kapital für Wachstum der KfW-Mittelstandsbank beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings das Vorliegen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Finanziert werden folgende Vorhaben:
- Investitionen in Grundstücke und Immobilien inkl. Baunebenkosten
- Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Warenlager
- Die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer Beteiligung an einem solchen Unternehmen
Finanziert werden folgende Summen bzw. Anteile:
- Maximal 500.000 Euro pro Antrag
- Finanzierung von bis zu 40 Prozent der Kosten, wenn die Hausbank des Unternehmens denselben Betrag ebenfalls finanziert
Sicherheiten und Haftung
- Das ERP-Kapital für Wachstum der KfW-Mittelstandsbank wird als Nachrangdarlehen vergeben
- Der Antragsteller haftet persönlich für die zu erfolgende Finanzierung der Hausbank
- Es gelten bankübliche Sicherheiten wobei Bürgschaften von Bürgschaftsbanken nicht zulässig sind
Das KfW ERP-Kapital für Wachstum wird zu folgenden Konditionen vergeben:
- Nachrangdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit
- Mindestens 5 Jahre Laufzeit für das Darlehen der Hausbank, welches parallel bewilligt werden muss
- Festzins über volle 10 Jahre der Laufzeit, Festlegung des Zinses am Tage der Zusage
- Einordnung des Kreditnehmers in eine von fünf Bonitätsstufen für welche jeweils ein eigener Zinssatz gilt
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent
- Zu Beginn der Laufzeit gibt es eine tilgungsfreie Zeit von 7 Jahren nach deren Ablauf das Darlehen innerhalb von 8 Jahren in 16 gleichen halbjährlich zu leistenden Raten zu tilgen ist
- Mit Stand vom 13.11.2007 beträgt der effektive Zinssatz für das ERP-Kapital bei Bonitätsstufe 1 für natürliche Personen sowie Unternehmen aus den neuen Bundesländern 5,30 Prozent und für natürliche Personen sowie Unternehmen aus den alten Bundesländern 5,56 Prozent
Da die Bank mit ihren Forderungen aus dem Nachrangdarlehen im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber zurücktritt, erfüllt das Nachrangdarlehen eine eigenkapitalnahe Funktion.
Hinweis: Es ist nicht möglich, das Nachrangdarlehens vorzeitig zu tilgen.
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