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Unternehmerkapital Gründung der Kreditanstalt für Wiederaufbau

ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank

Das ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank dient als Unternehmerkapital neben der Existenzgründung durch Errichtung, Erwerb oder tätiger Beteiligung an einem Unternehmen auch der Existenzfestigung, sofern das Unternehmen jünger als zwei Jahre ist. Dabei geht es der KfW-Mittelstandsbank vorrangig um die Stärkung der Kapitalbasis für junge Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden, um Existenzgründern die Möglichkeit zu geben, auch bei Mangel an Eigenkapital eine Alternative zum Bankkredit auftun und den Weg in die Selbständigkeit beschreiten zu können.

Gefördert werden beim ERP-Kapital für Gründung:

  • Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EFTA) haben, sowie Personen, welche Staaten außerhalb der EU entstammen, und die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verfügen
  • Die Antragsteller müssen über hinlängliche kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen und das zu fördernde Unternehmen den Kriterien der Europäischen Kommission für Klein- und Mittelständische Unternehmen entsprechen
  • Dabei wird eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit gefordert, die bei Geschäftsführern mit mindestens zehn Prozent Gesellschaftsanteil definiert wird.
  • Das ERP-Kapital für Gründung wird dabei nur einmal pro Existenzgründung bewilligt. Es kann maximal dann ein zweites Darlehen gewährt werden, wenn ein neues Existenzgründungsvorhaben vorliegt und ein vorangegangener Unternehmerkredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde.

Finanziert werden folgende Vorhaben:

  • Die Gründung eines Unternehmens bzw. eine Existenzgründung im freiberuflichen Bereich, wobei Neugründung als auch die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer Beteiligung an einem solchen Unternehmen gefördert werden.
  • Das zu fördernde Unternehmen muss dabei zum Zeitpunkt des Antrags seit weniger als zwei Jahren in seiner bisherigen Form am Markt bestehen.

Finanziert werden folgende Summen bzw. Anteile:

  • Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller
  • Die Eigenmittel des Unternehmers sollten 15 Prozent (7,5 Prozent in den neuen Bundesländern und Berlin) der förderfähigen Summe, nicht unterschreiten. Durch das ERP-Kapital für Gründung können diese Eigenmittel auf bis zu 40 Prozent aufgestockt werden. Der Rest des benötigten Darlehens muss in Form einer Bankfinanzierung aufgenommen werden.
  • Für die neuen Bundesländer und Berlin gilt die Ausnahme, dass durch das ERP-Kapital für Gründung die Eigenmittel auf bis zu 75 Prozent der benötigten Investitionssumme aufgestockt werden können, sofern erst durch diese Maßnahme das Haftungskapital des Unternehmens eine angemessene Basis erreicht.

Sicherheiten und Haftung

  • Das ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank wird als Nachrangdarlehen vergeben
  • Der Antragsteller haftet persönlich für die zu erfolgende Finanzierung der Hausbank. Die Mithaftung durch einen Ehepartner ist gegebenenfalls möglich.
  • Die finanzierende Bank wird durch die KfW Mittelstandsbank in ihrer Haftung freigestellt. Damit haftet das ERP-Kapital für Gründung als Nachrangdarlehen unbeschränkt, was ihm die bilanzielle Zuordnung als Eigenkapital ermöglicht.

Das KfW ERP-Kapital für Gründung wird zu folgenden Konditionen vergeben:

  • Nachrangdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit
  • Staffelzinsen in den ersten vier Jahren wie folgt:
    1. Jahr: 0 Prozent
    2. Jahr: 3 Prozent
    3. Jahr: 4 Prozent
    4. Jahr: 5 Prozent
    Ab dem 5. Jahr Festzins bis zum Ende des 10. Jahres von derzeit 6,05 Prozent (neue Bundesländer und Berlin) bzw. 6,30 Prozent (alte Bundesländer) (Stan: 12.11.2007, aktuelle Zinskonditionen finden Sie hier: Konditionsübersicht für KfW ERP-Kapital für Gründung)
    Ab dem 11. Jahr erfolgt eine Neufestlegung des Kreditzinses
  • Für den Garantiezins innerhalb der ersten Jahre sowie bis zum Ende des 10. Jahres fallen jährlich 1 Prozent auf den noch offenen Kreditbetrag an
  • Die Auszahlung erfolgt zu 96 Prozent
  • Zu Beginn der Laufzeit gibt es eine tilgungsfreie Zeit von 7 Jahren nach deren Ablauf das Darlehen innerhalb von 8 Jahren in 16 gleichen halbjährlich zu leistenden Raten zu tilgen ist

Die zu fördernden Existenzgründer dürfen nicht älter als 55 Jahre sein, damit die oben genannten Rückzahlungsbedingungen gelten. Bei über 55-jährigen Existenzgründern muss der Kredit spätestens mit Erreichen des 70. Lebensjahres getilgt sein.

Tipp: Dieses Programm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Auch außerplanmäßige Sondertilgungen sind möglich!

KfW Mittelstandsbank – ERP-Kapital für Gründung >>>

 

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