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Förderprogramme der Bundesländer

Öffentlich-rechtliche Förderprogramme der Bundesländer

Wer plant, sich selbständig zu machen, hat je nach Art der Selbständigkeit verschieden hohe Investitionen zu tätigen. Für diejenigen Existenzgründer, die über genügend Eigenkapital verfügen, stellt dies kein Problem dar. Nur handelt es sich hierbei leider um die Minderheit, zumindest in Deutschland. Die anderen machen sich also auf die Suche nach Fremdkapital. Eine Möglichkeit sind dabei die Angebote der öffentlich-rechtlichen Finanzierungshilfen der einzelnen Bundesländer. Die werden zwar nicht nach dem Gießkannen-Prinzip ausgegeben, bieten aber bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit, um an die dringend benötigten Geldmittel heranzukommen.

Geprägt sind die Fördermaßnahmen vom Bestreben, bestimmte Standortnachteile finanziell auszugleichen, um dadurch mögliche Firmenneugründungen anzulocken. Außerdem steht meist die Förderung der kleineren und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Darüber hinaus sind die Förderbeihilfen in den neuen Bundesländern noch immer höher als im Rest der Republik. Allerdings sollte man bei seinen Überlegungen nicht vergessen, dass die Fördermittel meist begrenzt sind und die Töpfe jährlich neu gefüllt werden. Da kann es mitunter schon mal vorkommen, dass gegen Jahresende hin die Töpfe leer sind, während sie am Jahresanfang prallt gefüllt sind.

Ihr Ansprechpartner für jegliche Art von staatlichen Hilfen ist zunächst einmal ihre Hausbank. Die koordiniert gemeinsam mit Ihnen als erstes Ihre Unterlagen, sowie das korrekte Ausfüllen der notwendigen Formulare. Des Weiteren wissen entsprechend geschulte Berater der Banken bestens Bescheid über sämtliche staatlichen Förderprogramme. Die derzeit existierenden Förderprogramme lassen sich dabei grob in vier Rubriken einteilen: Regionalförderung, Förderung des weltweiten Handels, Technologieförderung und die Förderung des Klein- und Mittelstandes.

Die wichtigsten aktuellen öffentlich-rechtlichen Förderprogramme stellen wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten im Detail vor:

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