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ERP-Kapital
Wenn es deutschen Unternehmen und dabei besonders Klein- und Mittelständlern an etwas mangelt, dann an ausreichend Eigenkapital, so die Aussage vieler Gründer, die die Anfänge ihrer Firmengründung reflektieren. Dies betrifft aber nicht nur junge Unternehmen, die ihre Gründungsphase schon hinter sich haben, sondern vor allem Existenzgründer. Ohne ausreichend Eigenkapital sind einem viele Wege zu weiteren finanziellen Mitteln versperrt und unter Umständen auch die Gründung des Unternehmens selber.
Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (der Name ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten) bietet ERP-Kapital für Gründungen an. ERP bedeutet dabei "European Recovery Program", ebenfalls ein altes Relikt, welches nun schon 60 Jahre alt ist. Damals bekam die noch junge Bundesrepublik im Rahmen des Marshall-Programms von den USA 6 Mrd. DM für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Schulden wurde uns erlassen, den Rest haben wir schon Mitte der 1960er Jahre zurückbezahlt. Damals wie heute dienen die Mittel aus diesem Programm der Förderung der Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Das ERP-Kapital wird als Nachrangdarlehen gewährt, wodurch es eher zum Eigenkapital zählt und dadurch die Aufnahme weiteren Fremdkapitals ermöglicht. Die ersten sieben Jahre sind stets tilgungsfrei, außerdem sind die zu bezahlenden Zinsen niedriger als am freien Kapitalmarkt.
Und wer erhält nun dieses Darlehen? Alle Personen, die in Deutschland oder der Europäischen Union leben. Außerdem muss man entsprechend fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und die KMU-Kriterien müssen erfüllt sein. Das Unternehmen darf also nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben und der Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro betragen. Darüber hinaus darf sich das zu fördernde Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Und es werden damit keine Vorhaben aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft finanziert.
Das ERP-Kapital kann dazu verwendet werden, ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz zu gründen oder ein vorhandenes Unternehmen zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Man kann es aber auch dazu verwenden, um schon existierende Unternehmen, die maximal zwei Jahre jung sind, zu festigen. Gewährte Darlehen können also dazu benutzt werden, um beispielsweise Grundstücke oder Gebäude zu erwerben oder den Kaufpreis des erworbenen Unternehmens damit zu bezahlen oder aber auch um das Warenlager zu füllen.
Um an dieses Darlehen zu kommen, müssen allerdings ihre Eigenmittel mindestens 15 Prozent der Investitionen betragen. Auch wenn das ERP-Darlehen als Nachrangdarlehen gewährt wird, muss es gesichert werden. Dies kann beispielsweise durch eine persönliche Haftung des Antragstellers geschehen.
Ihre Hausbank stellt gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Unterlagen zusammen und beantragt dann auch die Mittel. Das ERP-Kapital für Gründer kann übrigens auch mit anderen Förderungsmaßnahmen kombiniert werden.
Getilgt wird das Darlehen wie folgt: die ersten sieben Jahre sind tilgungsfrei, danach wird das Darlehen innerhalb von acht Jahren in halbjährlichen gleich bleibenden Raten zurückbezahlt.
eitere Infos gibt es bei Ihrer Hausbank und der Mittelstandsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw-mittelstandsbank.de
