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Bürgschaft

Bürgschaften

Wer kennt die folgende Situation nicht: man möchte gerne seinen Betrieb vergrößern oder neue Maschinen anschaffen, aber die Hausbank spielt nicht mit, weil die entsprechenden Sicherheiten fehlen? Nun, auch in diesen und vielen ähnlich gelagerten Fällen kann geholfen werden, ohne dass man gleich eine Bank ausrauben muss.

Das Schlüsselwort lautet Bürgschaft. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich eine Seite gegenüber einer anderen verpflichtet, notfalls für die Erfüllung bestimmter Verbindlichkeiten eines Dritten geradezustehen. Fast alle von uns kennen dies aus der Zeit, als wir unsere erste Wohnung selbst anmieten wollten und der Vermieter auf eine Bürgschaft unserer Eltern bestand.

Im geschäftlichen Bereich sollte man allerdings auf persönliche, beziehungsweise selbstschuldnerische Bürgschaften verzichten, weil die Bürgen dadurch Einfluss auf ihr Unternehmen ausüben könnten. Außerdem verzichtet der Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage, was bedeutet, dass er jederzeit bezahlen muss, wenn der Schuldner nicht zahlen kann, ohne dass man beim Schuldner die Zwangsvollstreckung durchgeführt hat.

Mittlerweile bieten die Landesbanken sämtlicher Bundesländer oder deren Bürgschaftsgemeinschaften Bürgschaften zu Besicherung von Krediten oder Avalen (Was ein Aval ist, erklären wir Ihnen auf der folgenden Seite: Avalkredit) an, vorrangig natürlich, um die gewerbliche Wirtschaft in den entsprechenden Bundesländern zu fördern. Solche Bürgschaften können und sollen in der Regel eine Hebelwirkung haben. So verzeichnete beispielsweise das Land Sachsen in der Zeit von 1990 bis 2007 9.700 Bürgschaften in einer Gesamthöhe von 1,5 Milliarden Euro, wodurch Investitionen in Höhe von 5,1 Milliarden Euro getätigt wurden, welche wiederum 152.000 Arbeitsplätze neu schufen.

In der Regel gewähren die öffentlich-rechtlichen Bürgschaftsgeber für 80 Prozent eine Bürgschaft, die restlichen 20 Prozent übernimmt dann meist die Hausbank. Wie auch bei einem Kredit sind bei einer Bürgschaft gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. So hat man zunächst die banküblichen Unterlagen wie Konzeptbeschreibung, Businessplan, Selbstauskunft, Kapitalbedarfsplanung und Ertragsvorschau und, sofern vorhanden, die Bilanzen der letzen Jahre, sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorzuweisen, ehe die Bürgschaft beantragt werden kann.

Meist werden Bürgschaften vergeben, um beispielsweise den Start in die eigene Selbstständigkeit zu ermöglichen, oder man gewährt sie, um damit das Wachstum von Unternehmen zu unterstützen. In der Regel ist die Hausbank der erste Ansprechpartner für eine Bürgschaft. Erst wenn sie entscheidet, dass sie die benötigten finanziellen Mittel nicht alleine finanzieren mag, schaltet sie die entsprechenden Gremien ein. Je nach Bundesland dauert die Entscheidung über die Gewährung einer Ausfallbürgschaft zwischen vier und acht Wochen. Die maximale Höhe beträgt dabei örtlich verschieden zwischen ein und zwei Millionen Euro

Es gibt auch Landesbanken, die direkte Bürgschaften ohne Einschaltung einer Hausbank gewähren. Die Laufzeit einer Bürgschaft wird meist an den Verwendungszweck des Kredites, sowie an die Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers angepasst und beträgt zwischen 8 und 23 Jahren. Die Kosten für eine Bürgschaft betragen einmalig 1,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages sowie für jedes Kalenderjahr 1 Prozent des Kreditbetrages.

Übrigens bietet die Bundesregierung mit der so genannten Hermes-Bürgschaft eine Ausfuhrbürgschaft an, die deutsche Unternehmer vor ausbleibenden Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner schützen soll.

ie Rechte und Pflichten einer Bürgschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch §§765 ff. geregelt.



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