KREDIT UND FINANZEN
Kredite | Girokonten | Versicherungen | Altersvorsorge | Ratgeber | Finanzrechner | Basel II | Blog
Ratgeber

Altersvorsorge

Baufinanzierung

Finanzierungen

Geldanlage

Konten

Schulden

Sonstiges

Unternehmensfinanzierung

Versicherung und Vorsorge

Kennzahlen

Recht und Gesetze

Volkswirtschaft

Weitere Links im WWW
Ratgeber Altersvorsorge und Privatrente

Können Privatrenten vererbt werden?

Die Vererbbarkeit von Privatrenten hängt ganz entscheidend von dem Produkt ab, für das Sie sich entschieden haben.

Bei der Rürup-Rente beispielsweise kann man auf einen Hinterbliebenenschutz zurückgreifen, dies jedoch nur gegen Leistung einer Ersatzprämie.

Bei Bank- und Fondsparplänen, die nicht gefördert werden, geht das angesparte Kapital in das Erbe über. Der Verstorbene muss jedoch vorher mit seiner privaten Rentenversicherung einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Ist dies nicht der Fall, können die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf das ersparte Kapital erheben.

Bei Riester-Renten, welche Fondsspar- und Banksparpläne beinhalten, kann das Kapital vererbt werden. Zulagen und Steuervorteile muss man allerdings abziehen.

Die Erben bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung haben einen Nachteil. Denn wenn die versicherte Person verstorben ist, gehen das Kapital, die Prämien sowie die Zinsen in den allgemeinen Riester-Topf der Versicherung zurück. Deshalb empfehlen wir, dass die Riestersparer mit Ihrer Versicherung eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dann zahlt die Versicherung, egal ob der Versicherte lebt oder bereits verstorben ist, für den zuvor definierten Zeitraum die Riester-Rente.

Weitere Themen unseres Ratgebers zur Altersvorsorge und Privatrenten:


Anzeige