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Können Privatrenten vererbt werden?
Die Vererbbarkeit von Privatrenten hängt ganz entscheidend von dem Produkt ab, für das Sie sich entschieden haben.
Bei der Rürup-Rente beispielsweise kann man auf einen Hinterbliebenenschutz zurückgreifen, dies jedoch nur gegen Leistung einer Ersatzprämie.
Bei Bank- und Fondsparplänen, die nicht gefördert werden, geht das angesparte Kapital in das Erbe über. Der Verstorbene muss jedoch vorher mit seiner privaten Rentenversicherung einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Ist dies nicht der Fall, können die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf das ersparte Kapital erheben.
Bei Riester-Renten, welche Fondsspar- und Banksparpläne beinhalten, kann das Kapital vererbt werden. Zulagen und Steuervorteile muss man allerdings abziehen.
Die Erben bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung haben einen Nachteil. Denn wenn die versicherte Person verstorben ist, gehen das Kapital, die Prämien sowie die Zinsen in den allgemeinen Riester-Topf der Versicherung zurück. Deshalb empfehlen wir, dass die Riestersparer mit Ihrer Versicherung eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dann zahlt die Versicherung, egal ob der Versicherte lebt oder bereits verstorben ist, für den zuvor definierten Zeitraum die Riester-Rente.
Weitere Themen unseres Ratgebers zur Altersvorsorge und Privatrenten:
- Was ist der Unterschied zwischen Riester-, Rürup-, Privatrente?
- Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
- Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
- Für wen lohnt sich eine Privatrente?
- Was passiert mit den Rentenzahlung, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehe?
- Muss ich auf die Auszahlungen meiner Privatrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

