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Was ist der Unterschied zwischen Riester-, Rürup- und Privatrente?
Der Unterschied zwischen Riester-, Rürup- und Privatrente besteht im Großen und Ganzen in der Förderung.
Die Riester-Rente steht allen außer den nicht pflichtversicherten Selbständigen offen. Wer sich für diese Privatrente entscheidet, wird vom Staat gleich zweimal bezuschusst. Wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres Einkommens in die private Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat eine jährliche Grundzulage und eine weitere pro Kind.
Die Rürup-Rente hingegen richtet sich in erster Linie an Selbstständige, da diese keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten, und an einkommensstarke Angestellte. Hier können bis zu 20.000 Euro Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, allerdings nur zu 66 Prozent (für 2008). Im Zuge dessen wird die spätere Rente steuerpflichtig und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Zu den 20.000,- Euro zählen ebenfalls die Zahlungen in die staatliche Rentenversicherung sowie die Zahlungen in ein berufsständisches Versorgungswerk. Bis zum Jahre 2025 können 100 Prozent in der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Gegenzug verlangt das Finanzamt in 2008, dass 56 Prozent der ausgezahlten Rente mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Bis zum Jahre 2040 wiederum steigt dies auf 100 Prozent. Dann müssen also 100 Prozent der ausgezahlten Rente versteuert werden. Die Tabelle auf der folgenden Seite verdeutlicht diesen Sachverhalt zwischen steuerlicher Absetzbarkeit der Einzahlungen und Steuerpflicht der Rentenzahlungen noch einmal übersichtlich:
Basisrente >>>
Der Abschluss einer klassischen Privatversicherung hingegen wird durch den Staat nicht wirklich gefördert.
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