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Was passiert mit den Rentenzahlung, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehe?
Immer öfter kommt es vor, dass sich Rentner ihren lebenslangen Wunsch, im Alter ins warme Ausland zu ziehen, realisieren.
Doch hierbei müssen Sie etwas Entscheidendes beachten: Die Altersvorsorge, die sich in Deutschland gut gerechnet hat, weil sie einige Steuervorteile mitbrachte, kann sich nach dem Umzug ans Mittelmeer als absoluter Steuernachteil, sogar als Steuerfalle entpuppen.
Denn wenn Sie in Deutschland eine Riester-Rente abgeschlossen haben und im Ausland Ihre Privatrente nutzen wollen, müssen Sie alle Beträge durch Steuervorteile und die Zulagen, die Sie von Deutschland erhalten haben, zurückzahlen.
Natürlich erfolgt diese Rückzahlung nicht auf einen Schlag, sondern der Versicherer behält von jeder Rentenzahlung 15 Prozent ein. Diese Summe führt er so lange an die Zulagenstelle ab, bis die gewährten Zulagen und die erzielten Steuervorteile getilgt sind.
Vorteilhaft kann es dahingegen sein, sich seine Riester-Rente im Ruhestand ins Ausland überweisen zu lassen. Wechselt man nämlich sein Wohnsitzland dorthin, wird die Rentenzahlung auch nach den Steuergesetzen des neuen Wohnsitzlandes versteuert, was gegenüber der Besteuerung in Deutschland einiges an Ersparnissen mit sich bringen kann.
Weitere Themen unseres Ratgebers zur Altersvorsorge und Privatrenten:
- Muss ich auf die Auszahlungen meiner Privatrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
- Können Privatrenten vererbt werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Riester-, Rürup-, Privatrente?
- Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
- Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
- Für wen lohnt sich eine Privatrente?
Informationen und Angebote zur Riester-Rente können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

