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Eckdaten zur Pflegereform 2008
Mit der am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform kann die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehörige ausgerichtet werden. Nachfolgend die Kernpunkte der Änderungen:
Die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht; ausgenommen hiervon sind die Pflegestufen I und II im Bereich der Heimpflege (siehe dazu auch unsere Übersicht zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung).
Demenziell erkrankte Menschen (diese Personen sind zwar körperlich, allerdings nicht mehr geistig in der Lage, den Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern) erhalten mehr Zuwendungen, und zwar statt dem bisher 460 Euro jährlich gezahlten Grundbetrag nunmehr 1.200 Euro. Bei schwerer Demenz steigt die Zuwendung auf 2.400 Euro im Jahr.
Pflege- und Krankenkassen richten Stützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundeslänger sich dafür entscheiden sollten. Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige können sich an die in den Stützpunkten arbeitenden Pflegeberater wenden, die Beratung und Aufklärung etwa im Zusammenhang mit möglichen Zuschüssen der Pflegekasse bieten, bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim helfen oder Informationen zum altersgerechten Umbau einer Wohnung liefern.
Ab 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung.
Pflegende Angehörige mit Erwerbstätigkeit bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert; die erstellten Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.
