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Muss ich auf die Auszahlungen meiner Privatrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Wenn Sie privat versichert sind, dann müssen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Privatrente zahlen. Wenn Sie jedoch gesetzlich versichert sind, müssen Sie diese Beiträge zahlen.
Betrachten wir zunächst die Privatversicherten: Ihr Betrag, den Sie zahlen müssen, richtet sich nur nach der Preisentwicklung Ihres frei gewählten Tarifes und nach Ihrem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, waren Sie in einer von Ihnen bestimmten gesetzlichen Krankenkasse bis zu Ihrem Arbeitsende pflichtversichert. In diesem Fall müssen Sie auf alle Renten, die Ihr ehemaliger Arbeitgeber in irgendeiner Form unterstützt hat, Krankenkassenbeiträge zahlen. Hierzu fallen auch die Einzahlungen, die durch den Arbeitgeber in die staatliche Rentenkasse oder in eine bezuschusste Betriebsrente geflossen sind.
Weitere Themen unseres Ratgebers zur Altersvorsorge und Privatrenten:
- Können Privatrenten vererbt werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Riester-, Rürup-, Privatrente?
- Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
- Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
- Für wen lohnt sich eine Privatrente?
- Was passiert mit den Rentenzahlung, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehe?

