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Was muss ich beim Wechsel meiner Krankenkasse beachten?
Fast 90 Prozent der Versicherten bekommen die Auswirkungen des letzten Aktes der Gesundheitsreform, nämlich die Einführung des Gesundheitsfonds, negativ zu spüren. Die Erhöhung der Beiträge ist für viele ein Grund, über einen Wechsel der Krankenkasse nachzudenken. Hat man sich für einen Wechsel entschieden, sind einige Faktoren zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Es gilt eine 18-monatige Bindungsfrist an der neuen Krankenkasse. Sofern innerhalb der Wechselfrist keine neue Kasse gefunden wird, ist man automatisch bei der aktuellen Kasse weiterversichert.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem dann, wenn durch die aktuelle Kasse ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder sich ihre Prämienzahlung schmälert. Die Kündigung kann dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages/Absenkung der Prämie ausgesprochen werden. Über die Anhebung/Absenkung des Beitrages muss durch die Kasse einen Monat vorher informiert werden. Häufig besteht allerdings keine Möglichkeit zur Kündigung, wenn sich für einen Wahltarif entschieden wurde. An diesen sind Versicherte drei Jahre gebunden.
Beim Wechsel kann man sich unter allen gesetzlichen Kassen entscheiden, die sich der Allgemeinheit im Wohnortbundesland oder im Bundesland des Arbeitsplatzes geöffnet haben.
Wechselt man innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, reicht eine formlose Kündigung der alten Kasse und die Beantragung der Mitgliedschaft bei der neuen aus. Beim Übertritt in eine private Krankenversicherung wird nach Prüfung der Gesundheitsfragen über die Aufnahme entschieden.
Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot für eine private Krankenversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
