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Kfz-Steuer
Zum 1. Juli wird die Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen geändert. Für die Berechnung wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt.
Welche Autos sind betroffen?
Die neue Kfz-Steuer betrifft nicht alle Fahrzeuge, sondern nur die, die erst nach dem 1. Juli 2009 zugelassen werden. Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, werden ein Jahr von der Steuer befreit.
Bei PKWs, die die Normen Euro 5 oder Euro 6 erfüllen, verlängert sich die Steuerbefreiung um ein weiteres Jahr – höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2010, dann läuft die Befreiung aus. Nach Ablauf dieser Frist prüft die jeweilige Finanzbehörde, mit welchem Steuersystem die Autobesitzer am günstigsten fahren („Günstigerregelung“). Der Fiskus setzt den preiswerteren Satz fest.
Neuwagen mit der Norm Euro 5, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, sind ebenfalls ein Jahr lang von der Steuer befreit.
Bei alle anderen Fahrzeugen, die ihre Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erhalten haben, ändert sich an der Kfz-Steuer nichts. Erst 2013 sollen sie in das neue System überführt werden.
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
In die Berechnung des Steuersatzes sind der Hubraum und der CO2-Ausstoß entscheidend:
Je angefangene 100 cm³ sind bei Benzinern 2,00 Euro und bei Dieseln 9,50 Euro zu zahlen. Dann kommt noch das CO2- hinzu, 120 g/km bleiben steuerfrei. Für jedes darüber hinausgehende Gramm pro Kilometer werden 2,00 Euro berechnet.
Beispiel: Ein Citroën C1 (998 cm³) mit einem CO2-Ausstoß von 106 g/km zahlt nur für den Hubraumanteil - die Steuer beträgt somit 20,00 anstatt vormals 67,00 Euro, es werden somit 47,00 Euro gespart*.
Bleibt der steuerfreie Teil des CO2-Ausstoßes künftig immer gleich?
Nein. Der Wert wird ab 2012 nur noch 110 g/km betragen, im Jahr 2014 fällt er sogar auf 95 g/km. Von dieser Änderung betroffen sind alle ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen Fahrzeuge. Bestandsfahrzeuge betrifft das nicht.
Welche Fahrzeughalter müssen ab 1. Juli 2009 mehr bezahlen?
Besitzer mit Fahrzeugen, die einen sehr hohen Verbrauch haben, müssen tiefer in die Tasche greifen. Das heißt nicht, dass nur hubraumstarke Autos betroffen sind. Beispiel: Der Besitzer eines Mercedes S 350 CDI Blue Efficiency zahlt weniger als bei der alten Kfz-Steuer, ein Ford Focus 1.6 dagegen wird etwas teurer*.
Für welche Fahrzeuge spielen die EU-Abgasnormen bei der Kfz-Steuer noch eine Rolle?
Für Autos, die bis zum 30. Juni 2009 die Erstzulassung erhalten haben, bemisst sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen; diese wird also nach dem alten System berechnet.
Nur für Neuwagen mit Zulassung ab dem 1. Juli 2009 spielen die EU-Abgasnormen keine Rolle mehr.
Ausnahme: Diesel, die die Euro 6 Norm erfüllen, und deren Erstzulassung in den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 fällt, gibt es ab 2011 eine befristete Steuerbefreiung von 150,00 Euro.
Wie wird die Kfz-Steuer bei Fahrzeugen mit Wankelmotor berechnet?
Da Wankelmotoren keinen Hubraum im eigentlichen Sinne haben, wird für die Berechnung das doppelte Nenn-Kammervolumen bestimmt. Da diese Angabe sehr wichtig ist, soll sie in Zukunft auch im Fahrzeugschein festgehalten werden.
*Quelle: Auto, Motor und Sport (13/2009).
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Stand der Informationen auf dieser Seite: 15.06.2009
