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Fehlüberweisungen beim Online-Banking

Falsche Kontonummer beim Onlinebanking

Noch schell eine Überweisung online ausgefüllt und abgesendet. Und dann ist es passiert. Ein versehentlicher Zahlendreher bei der Kontonummer und das Geld ist weg. In solchen Fällen kann es für Sie sehr teuer werden. Denn Sie haften für den entstandenen Schaden und nicht die Banken.

Dem Kunden einer Bank ging es genau so. Er vertippte sich bei der Eingabe der Kontonummer. Dummerweise gab es wirklich ein Girokonto mit dieser Nummer und das Geld landete bei einer fremden Frau. Diese freute sich über den unverhofften Geldsegen in Höhe von 1.800 Euro. Als der Mann die Frau ausfindig gemacht hatte, war das überwiesene Geld bereits ausgegeben. Da die Frau aus finanziellen Nöten das Geld nicht zurückzahlen konnte, verklagte der Mann die Bank der Frau und forderte 1.800 Euro Schadensersatz. Er war davon überzeugt, die Bank hätte den angegebenen Empfänger mit der übermittelten Kontonummer abgleichen und diesen Fehler aufklären müssen.

Das Amtsgericht München (Az. 222 C 5471/07) kam zu dem Entschluss, dass die Bank keine Schuld trifft. Sie sei bei bargeldlosem Zahlungsverkehr nicht verpflichtet, die Kontonummer und den Empfängernamen abzugleichen. Dem Bankkunden blieb also nichts anderes übrig, als das Geld noch einmal zu überweisen.

Um diesen Missgeschicken vorzubeugen, müsse der Bankkunde den Überweisungsschein mit der Hand ausfüllen. Denn nur dann werden Kontonummer und Empfängername vom Kreditinstitut überprüft. Die Bank ist in solchen Fällen berechtigt, bei Unstimmigkeiten den Zahlungsverkehr zu stoppen um den Vorfall zu klären.

Haben Sie dennoch bei der Online-Überweisung einen Fehler gemacht, so haben Sie die Möglichkeit, eine bestehende Überweisung zu stornieren. Dies funktioniert allerdings nur, wenn das Geld noch nicht auf dem fremden Konto eingegangen ist. „Der Überweisende kann den Vertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit kündigen. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages“. So steht es im BGB § 676a geschrieben.

Schlecht sieht es aus, wenn das Geld schon auf dem fremden Konto gutgeschrieben wurde. Denn jetzt können Sie sich nicht mehr auf die Mithilfe der Bank verlassen. Für Sie ist der Geldtransfer abgeschlossen. Jetzt können Sie sich nur bei dem Inhaber des fremden Kontos melden und um Freigabe des Geldes hoffen. Zeigt sich dieser nicht einsichtig, so ist das Geld weg.



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