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Eckdaten zur Erbschaftsteuerreform 2008
Vor drei Jahren hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge zugestimmt, der bis zum 31. Dezember 2008 ausgearbeitet sein muss und dann in Kraft treten soll. Ziel ist es, mittelständische Familienunternehmen zu schützen, indem eine Erbnachfolge leichter gemacht wird. Der Entwurf, der bisher im Raum steht, wartet auf seine Verabschiedung, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Folgende Änderungen sieht der Gesetzesentwurf vor:
1. Freibeträge werden deutlich angehoben
Die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner steigen von 300.000 EUR auf 500.000 EUR, die für Kinder von 205.000 EUR auf 400.000 EUR und Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 EUR statt vorheriger 50.000 EUR. Für nahe Verwandte ist die Reform eine positive Entwicklung, denn ein Ehepaar mit zwei Kindern hat beispielsweise somit die Möglichkeit, ihrem Nachwuchs 1,6 Millionen Euro steuerfrei zu hinterlassen.
2. Höhere Steuersätze bei Steuerklasse II und III
Für Erben der Steuerklasse II (Geschwister) und die Erben der Steuerklasse III (restliche Erben) gelten künftig deutlich höhere Steuersätze von 30 bis 50 Prozent. Der bisherige Freibetrag von 10.300 EUR bzw. 5.200 EUR wird allerdings auf 20.000 EUR angehoben.
3. Immobilien werden mit dem tatsächlichen Wert bewertet
Immobilien werden nun nicht mehr mit der Hälfte ihres eigentlichen Wertes veranschlagt, sondern mit ihrem tatsächlichen Wert.
4. Betriebsvermögen kann von der Erbschaftsteuer verschont werden
Hier kommt das so genannte Abschmelzungsmodell zum Einsatz. Bei der Vererbung einer Firma müssen in Zukunft vorerst nur 15 Prozent des Vermögens versteuert werden. Der Rest kann von den Erben in den folgenden Jahren abgearbeitet werden. Besteht der Betrieb aber fünfzehn weitere Jahre und werden in den ersten zehn Jahren mindestens 79 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme aus den fünf Jahren vor dem Erbfall den Mitarbeitern des Unternehmens gezahlt, wird die restliche Steuerschuld von 85 Prozent komplett erlassen.
Fazit
Die Reform soll noch dieses Jahr in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt können Erben zwischen den beiden Varianten wählen. Für nahe Verwandte lohnt sich die Reform in jedem Fall, für entfernte Verwandte ist die Reform bei einem höheren Vermögen ein klarer Nachteil. Auch im Bereich der Firmenvererbungen ist die Reform sehr umstritten. Zwar kann ein Unternehmen theoretisch steuerfrei als Erbe übernommen werden, aber nur, wenn der Erbe das Unternehmen mindestens fünfzehn Jahre weiterführt und die Firma auf einem ähnlichen Niveau hält. Das ist eine enorm lange Zeit, die ein hohes Risiko mit sich bringt.
