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Was ist ein Arbeitgeberdarlehen und worauf sollte man als Arbeitnehmer dabei achten?
Möchte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen, beispielsweise bei der Finanzierung einer Immobilie oder dem Kauf eines neuen Pkw, kann er ein Arbeitgeberdarlehen gewähren.
Ein solches Darlehen ist für den Mitarbeiter oftmals günstiger als ein gewöhnlicher Ratenkredit. Jedoch ist die Inanspruchnahme eines solchen Darlehens an bestimmte Bedingungen gebunden, welche wir Ihnen nachfolgend vorstellen wollen:
Für Mitarbeiter, die einen solchen Kredit in Anspruch nehmen, gibt es wichtige Neuerungen, die in einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder festgehalten werden (Az.: IV C 5 - S 2334/07009). Diesem Schreiben liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 04. Mai 2006 (Az.: VI R 28/05) zugrunde, mit dem entschieden wurde, dass ein Kreditzins unter sechs Prozent nicht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil ist. Denn, wie durch das BFM jetzt klargestellt wurde, liegt dieser erst vor, wenn der vereinbarte Zinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Auskünfte zur Höhe des marktüblichen Zinssatzes können u. a. über das Internet - so etwa in unserem Kredit-Vergleich - eingeholt werden.
Bei Zinsvorteilen, die nach § 8 Abs. 2 EStG (Bezug von Sachwerten) zu bewerten sind, wird insoweit ausgeführt, dass ein geldwerter Vorteil die Differenz zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zinssatz, den der Arbeitnehmer individuell zu zahlen hat, darstellt.
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein solches Arbeitgeberdarlehen eingeräumt bekommen, sollten also darauf achten, dass der Zinssatz auf einem marktüblichen Niveau liegt. Ansonsten gelten für Arbeitgeberdarlehen dieselben Rahmenbedingungen und Gesetze wie für alle anderen Kredite auch.
