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Versteuerung von Zinserträgen aus Privatdarlehen
Die Vergabe von Krediten zwischen Privatpersonen über entsprechende Kreditmarktplätze wie smava erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch auch wenn man sein Geld anderen Privatpersonen verleiht, müssen die Zinsen versteuert werden. Aus diesem Grund gehen wir auf dieser Seite der Frage nach, wie die Besteuerung von Zinserträgen aus Privatkrediten erfolgt.
Gemäß § 20 EStG sind Zinsen so genannte Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen versteuert werden. Ob die Zinsen nun von einer Bank oder einer Privatperson gezahlt werden, spielt für die Steuerpflicht keine Rolle.
Ab 2009 gilt auch für derartige Zinserträge die Abgeltungssteuer. Erfolgt die Kreditvergabe über einen Marktplatz wie den der smava GmbH, wird die zwischengeschaltete Bank automatisch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. anfallender Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung können Anleger, deren Steuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt, in ihrer Einkommensteuererklärung zu viel abgezogene Steuern zurückerstatten lassen.
Zugute kommt dem Kreditgeber in diesem Fall aber der so genannte Sparerpauschbetrag. Durch ihn steht jeder natürlichen Person ein Freibetrag von 801 Euro pro Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern sind es 1.602 Euro pro Jahr) zur Verfügung, innerhalb dessen Zinserträge steuerfrei vereinnahmt werden können.
Voraussetzung dafür ist die Stellung eines Freistellungsauftrages. Kommen die Zinsen von Privatpersonen oder werden als Barzahlung vereinnahmt, ist ein solcher Freistellungsauftrag natürlich unnötig. In diesem Fall müssen die Zinserträge in der Jahressteuererklärung angegeben und nachträglich versteuert werden.
Wer sein Geld zwar an Privatpersonen verleihen, aber auf den Service eines professionellen Partners zurückgreifen will, dem sei an dieser Stelle die smava GmbH mit ihrem Kreditmarktplatz empfohlen:
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