Kredit und Finanzen

Riester-Zulagen ab 2008 und steuerliche Eigenschaften

Ab 2008 gelten neue Zulagen für Riester-Sparer. So erhöht sich die Grundzulage pro Sparer von derzeit 114 Euro auf dann 154 Euro. Diese Zulage erhält in voller Höhe, wer ab 2008 vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in eine Riester Rente einzahlt (bislang genügten dafür drei Prozent). Für jedes Kind gibt es ab 2008 statt wie bisher 138 Euro dann 185 Euro. Dazu kommt eine absolute Neuerung: wer bereits vor seinem 21. Lebensjahr mit dem Riester-Sparen beginnt, erhält eine einmalige Zulage in Höhe von 100 Euro. Darüber hinaus sollen Kinder, die ab 2008 geboren werden, mit einer Zulage von 300 Euro anstatt der sonst geltenden 185 Euro bedacht werden. Die letzten beiden Regelungen sind zwar noch nicht endgültig beschlossen, jedoch nach Aussagen des Bundesarbeitsministeriums bereits beschlossene Sache. Sollten die entsprechenden gesetzlichen Änderungen nicht rechtzeitig verabschiedet werden, treten sie rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Auch die Höhe der Beiträge, die steuerlich abgesetzt werden können, steigt ab 2008 von bislang 1.575 Euro auf dann 2.100 Euro. Welche Zulagen man erhält und wie hoch die steuerliche Entlastung aufgrund des Sonderausgabenabzugs der Beiträge sein kann, zeigt dem interessierten Leser der Riester-Rechner auf der folgenden Seite: Riester Rechner.

Ebenso interessant sind die steuerlichen Aspekte einer Riester-Rente. Ab 1. Januar 2009 werden mit der Einführung der Abgeltungssteuer Kapitalerträge aus Fonds, Aktien und anderen Wertpapieren ebenso wie Zinsen und Dividenden mit pauschalen 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert. Riester-Verträge (auch die so beliebten Fondssparpläne) sind davon jedoch ausgenommen. Für sie gelten weiterhin dieselben Regelungen, die auch für die Kapitallebensversicherung gelten: Sind Sie als Sparer bei der Auszahlung ihres Riester-Vertrages mindestens 60 Jahre alt und ist ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen, müssen Sie die Hälfte der erzielten Gewinne mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Selbst beim derzeitigen Spitzensteuersatz von 45 Prozent (Reichensteuer) sind das mit 22,5 Prozent weniger, als die 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, die bei der Abgeltungssteuer anfallen würden. Darüber hinaus erzielt der Sparer einen sehr langfristigen Steuerstundungseffekt, denn fällig wird die Steuer erst bei Auszahlung entweder des Einmalbetrages, der bis zu 30 Prozent der angesparten Summe betragen kann, oder eben der monatlichen Rente aus dem Riester-Vertrag. Darüber hinaus gilt für alle Riester-Sparer, egal ob zulagenberechtigt oder nicht, dass sowohl ihre Einzahlungen, als auch die staatlichen Zulagen, garantiert werden. Es besteht bei der Riester-Rente also keinerlei Verlustrisiko, wohl aber die Chance auf eine attraktive Rendite und damit eine stattliche Zusatzrente. Zwar gibt es auch Blog, die meinen, dass diese Kapitalgarantie den Inflationsausgleich nicht berücksichtigt (siehe „Stiftung Warentest und Riester-Rente: Den Bürger bitte nicht für dumm verkaufen!“, doch gehen wir von den Einzahlungen (der Eigenleistung) des Sparers aus, dann werden diese selbst ohne jegliche Verzinsung und bei der maximalen steuerlich absetzbaren Summe von 2.100 Euro pro Jahr ab 2008 mit 154 Euro pro Jahr gefördert. Der Verbraucher müsste in diesem Fall also nur 2.100 – 154 Euro = 1.946 Euro einzahlen (maximal eben besagte 2.100 Euro bzw. 4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen), und würde darauf die volle Förderung von 154 Euro bekommen. Dazu kommt noch die steuerliche Entlastung, die dafür sorgt, dass auch Sparer, die nicht zulagenberechtigt sind, von Einzahlungen in einen Riester-Vertrag profitieren. Sie sehen also, es ist durchaus ein Inflationsausgleich vorhanden, eben in Form der Zulagen und Steuervorteilen. Einen interessanten Vergleich von privater und betrieblicher Altersvorsorge finden interessierte Leser im Übrigen unter „Private Altersvorsorge vs. Betriebliche Altersvorsorge“, welcher sich damit befasst, auf welchen Wegen Arbeitnehmer und Selbständige fürs Alter vorsorgen und dabei staatliche Unterstützung und Zulagen in Anspruch nehmen können.

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