Krankenversicherung für Selbstständige
Bei der Auswahl einer geeigneten Krankenversicherung für Selbstständige sollte man wissen, dass man sich unter Umständen auch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern lassen kann. Beispielsweise für Künstler gibt es eine solche Sonderregelung, die es erlaubt, auf Antrag über die Künstlersozialkasse des Bundes versichert werden zu können. Das hat für die Betroffenen den Vorteil, dass auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom erzielten Einkommen abgeführt werden und man nicht den teuren so genannten Erhaltungsbeitrag zahlen muss.
Für bestimmte Personengruppen ist auch die Krankenversicherung für Selbstständige interessant, die man als freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen kann. Im Gegensatz zum Hauptvertrag bei der PKV bietet diese freiwillig gesetzliche Krankversicherung die Möglichkeit, Kindern und einkommenslose Ehepartner beitragsfrei mitversichern zu können. Das könnte zu größeren Einsparungen beim Beitrag führen.
Bei der privaten Krankenversicherung für Selbstständige kommt es darauf an, welche Höhe von Einkommen man aus seiner gewerblichen Tätigkeit bezieht. Ist das niedrig, kann man sich über den Basistarif die Leistungen sichern, die man in einer Pflichtversicherung in der GKV auch bekommen würde. Im Basistarif spielen Faktoren wie Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen bei der Beitragsbildung keine Rolle. Dafür hat der Gesetzgeber mit seinen Bestimmungen zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige, Beamte und deren Angehörige gesorgt.
Neben der Absicherung der grundlegenden gesundheitlichen Risiken sollte man bei der Auswahl für die private Krankenversicherung für Selbstständige auch das Krankentagegeld nicht aus den Augen verlieren. Das ist vor allem für Einzelunternehmer besonders wichtig, denn bei ihnen fällt im Krankheitsfalle in der Regel das komplette Einkommen aus. Versichert ist das Krankengeld im Basistarif Kraft gesetzlicher Regelungen ab dem 42. Tag.
Für verschiedene Berufsgruppen bietet die freiwillig gesetzliche und auch die private Krankenversicherung für Selbstständige die Möglichkeit, ein einkommensabhängiges Krankengeld schon ab dem 15. Tag der Krankheit versichern zu können. Ein gutes Beispiel sind auch hier wieder diejenigen, die bei einer Krankenkasse ihrer Wahl über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Der Wahltarif zum Krankentagegeld kann immer nur bei der Krankenkasse versichert werden, bei der man auch seinen Hauptvertrag platziert hat.
Die private Krankenversicherung für Selbstständige sollte auch dahingehend unter die Lupe genommen werden, welche Leistungen sie bei einer notwendigen stationären und ambulanten Rehabilitation bietet. Hinzu kommen die Leistungen, die der gewählte Tarif beispielsweise bei der Notwendigkeit von Zahnersatz oder von Sehhilfen bietet. Für beides kann man die Wahltarife auch bei anderen Krankenkassen abschließen.
