Riester Rente nicht EU-konform
Der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH, hat entschieden, dass die deutschen Regelungen rund um die Riester Rente nicht konform gingen mit den Regelungen der EU. Dies betreffe insbesondere die Steuerzahlungen im Ausland, bzw. das Aufheben der Vorteile.
Der EuGH ist der Meinung, dass Deutschland seine Gesetze ändern muss. Andernfalls wäre die aktuelle Rechtsprechung nicht EU konform. Das bezieht sich insbesondere auf die Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und außerhalb des Landes leben.
Diese bekommen derzeit keine staatlichen Zulagen (eine Übersicht über selbige haben wir Ihnen hier zusammengestellt), so dass sie von den steuerlichen Vorteilen der Riester Rente nicht profitieren können. Ähnlich sieht es im Alter aus. Denn das Geld, welches aus der Riester Rente ausgezahlt wird, muss voll versteuert werden. Dabei ergeben sich Nachteile für diejenigen Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten.
Denn in einem solchen Fall sieht das deutsche Recht es vor, dass die Rentner die erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Sie können im Ausland nicht mehr nach deutschem Recht besteuert werden, so dass die Steuerzahlungen verloren gingen, was für ein kräftiges Minus im Haushalt sorgen würde. Für wen sich eine Riester-Rente lohnt, haben wir auf http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/riester-rente.html erörtert.
Nun freuen sich sicher einige Rentner, die schon immer davon geträumt haben, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Doch es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Rentner nun gar keine Steuern mehr zahlen müssten, wenngleich das Urteil des EuGH diese Vermutung erst einmal aufkommen lassen könnte.
Experten gehen eher davon aus, dass die Rentner im Ausland ihre Riester Rente beziehen können, ohne mit Nachteilen aufgrund des Auslandsaufenthaltes zu rechnen. Sie müssen die bezogenen Rentenzahlungen jedoch voll versteuern.
Dabei erhält der Fiskus im Land, in dem sich die Rentner aufhalten, die Steuereinnahmen. Dieser müsste dann die gezahlten Steuern nach Deutschland überweisen. Dafür müssen natürlich neue steuerliche Abkommen mit den unterschiedlichen Ländern getroffen werden. Dass diese langfristig jedoch entstehen, darüber sind sich die Experten einig.
Ebenfalls sind sie sich einig, dass diejenigen Arbeitnehmer, die derzeit im Ausland leben, künftig von den Zulagen aus der Riester Rente profitieren können. Für all jene, die eine Riester Rente abgeschlossen haben, wird es nun also einfacher, den Traum vom Lebensabend im Ausland zu leben. Das Ziel der EU ist hierbei, dass die Arbeitnehmer gleichbehandelt werden sollen unabhängig, ob sie in Deutschland oder in einem EU Land leben bzw. arbeiten, siehe dazu auch folgenden Artikel.
Doch auch für Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland leben, wird sich etwas ändern. Sie waren bis jetzt nicht förderberechtigt. Diese so genannten Grenzgänger sind damit eindeutig Profiteuere der anstehenden Änderungen, mehr dazu beim Existenzgründer Portal. Es ist auch zu hören, dass sich spanische Immobilienhändler über die Entscheidung vom EuGH freuen. Sie werben inzwischen unter Rentnern, die den Lebensabend in Spanien verbringen möchten und schreiben „Eine gute Nachricht für Rentner, die sich in Spanien eine Immobilie kaufen wollen“. Mehr zum Thema Wohn-Riester bietet unser Ratgeber zur Eigenheimrente.
Dennoch ist die Riester Rente nicht das Nonplusultra, betonen die Experten. Denn im Grunde genommen ist es ein Nullsummenspiel. Die Versicherungen und Banken werben zwar mit den hohen Zulagen und den steuerlichen Vorteilen während der Phase der Einzahlung. Jedoch wird das Geld wieder genommen, wenn die Renten gezahlt werden. Denn dann ist es soweit, dass die vollständigen Bezüge versteuert werden müssen. Somit ergibt sich nicht immer ein steuerlicher Vorteil, sondern nur dann, wenn im Alter ein deutlich geringerer persönlicher Steuersatz zur Anwendung kommt. Die Zulagen sind davon nicht betroffen. Es lohnt sich also, sich genau auszurechnen, wie viel man jetzt an Steuern spart und wie viele Zulagen man erhält, bevor man einen Riester Vertrag abschließt.
Im Nachgedacht Blog kann man lesen, dass diese Änderung den Staat ca. 500 Millionen Euro kosten würde, er verweist auf die SZ, doch auch hier kann man nicht genau ausfindig machen, wie die so genannten Experten auf diese Summe kommen.
Leser dieses Blogs, die sich über die Vorteile der staatlich geförderten Riester-Rente informieren wollen, bieten wir in Zusammenarbeit mit der Finads GmbH die Möglichkeit, über das nachfolgende Formular ein kostenloses und unverbindliches Angebot bzw. eine entsprechende Beratung anzufordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finads GmbH):
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