Kredit und Finanzen

Deutsche Bank bekommt Abmahnung von der Gesetzlichen Rentenversicherung

Werbung kann ja so schön sein. Zumindest dann, wenn die Werbenden darüber nachdenken, was sie da eigentlich tun. Im Falle einer Marketingkampagne der Deutschen Bank schien man dies jedoch völlig vernachlässigt zu haben. Und warb deshalb auch mit dem offiziellen Briefkopf der Gesetzlichen Rentenversicherung – für Produkte der privaten Altersvorsorge.

“Damit haben Sie es amtlich: Die gesetzliche Rente fällt gering aus.” stand da auf dem Brief, der nun die Gemüter erzürnt. Denn: Es wurde damit signalisiert: Der Brief kommt offiziell von der Gesetzlichen Rentenversicherung, auf der Rückseite war jedoch Werbung der Deutschen Bank für ihre Private Altersvorsorge.

Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnete dies im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ inzwischen klar als “Irreführung der Verbraucher”. Und der Sprecher ging noch ein Stück weiter: “Empfehlungen für Altersvorsorgeprodukte oder Anbieter gibt die Deutsche Rentenversicherung nicht”.

Irreführend war vor allem, dass die Deutsche Bank wohl einen Musterbrief verwendet hat, der einer offiziellen Renteninformation täuschend ähnlich sieht. Diese gibt es seit dem Jahr 2002 und wird jedes Jahr an jenen Personenkreis verschickt, der mehr fünf und mehr Jahre Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Eigentlich eine nette Idee, die da verwendet wurde. Nur leider eben sehr täuschend für all jene, die sich nicht gut mit solchen Briefen und vor allem mit Werbung auskennen – und dann denken, sie würden keine Rente mehr bekommen und müssten eine private Altersvorsorge bei der Deutschen Bank abschließen.

Nun hat die Deutsche Rentenversicherung die Deutsche Bank – verständlicherweise – genau deshalb abgemahnt. Werbung sollte nicht irreführen, auch wenn die Juristen von der größten Bank Deutschlands darin keinen Verstoß gegen das Urheberrecht sehen, auf das hingegen die Gesetzliche Rentenversicherung pocht.

Wie die Sache ausgehen wird, muss wohl auf juristischer Ebene entschieden werden, da sicherlich keiner der beiden Kontrahenten hier klein beigeben wird. Vielleicht wäre es der Deutschen Bank jedoch zu empfehlen, die Abmahnung zu akzeptieren und einen neuen Weg des Marketings für ihre Produkte zur Privaten Altersvorsorge zu finden.

Denn wenn es möglicherweise auch rechtlich nichts dagegen auszusetzen gibt, ob ja oder nein, wird wohl ein Gericht feststellen müssen, so ist dies doch in moralischer Hinsicht eine Irreführung gerade jener Menschen, die sich überhaupt nicht damit auskennen und die damit zum Abschluss von Verträgen gebracht werden, die sie sonst gar nicht oder zumindest nicht auf diesem Wege, abgeschlossen hätten.

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