Kredit und Finanzen

Private Altersvorsorge: Riester Rente ist immer noch die Nr. Eins!

Die Zahlen des ersten Quartals dieses Jahres zeigen es: Die Riester Rente ist immer noch im Trend. So haben in den ersten drei Monaten 2009 gut 260.000 Bürger einen neuen Riester Vertrag abgeschlossen. Die staatliche geförderte private Altersvorsorge bleibt also die beliebteste Art des Sparens für die Rente und als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Unter dem Strich kommen damit mehr als 12,4 Millionen Verträge für eine Riester Rente heraus. Eine sehr eindeutige Zahl für diese Art der ergänzenden Altersvorsorge, die privat abgeschlossen wird.

Zum 15. Mai 2009, dem Zahltermin für die Förderungszulagen zur Riester Rente, hat die ZfA, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, eine Summe von rund 1,6 Milliarden Euro ausgezahlt – all dies als Zulagen für die staatlich geförderten Riester Verträge. Mit 154,- Euro im Jahr je Riester Rente und je 184,- Euro Kinderzuschlag (je Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist diese Art der privaten Altersvorsorge eine optimale Variante für das Sparen für die Rente.

Übrigens: Die ZfA entscheidet immer, welche Förderung günstiger ist: Die unmittelbare oder die mittelbare Förderung. Die unmittelbare Förderung erfolgt dabei über die staatlichen Zuschüsse, die direkt auf den Riester Vertrag hinzugerechnet werden und damit zum Ersparten dazukommen – und dadurch ebenfalls Zinsen erarbeiten im Laufe der Vertragszeit. Die mittelbare Förderung erfolgt über Steuererleichterungen, die dann durch das Finanzamt geprüft werden. So wird für jeden Riester Sparer immer der beste Weg der Förderung gefunden,  was ein großer Pluspunkt für diese Art der Privaten Altersvorsorge, der Riester Rente, ist.

“Die erneute Zunahme der Riester-Abschlüsse belegt, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge trotz Finanzkrise gut angenommen wird. In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zeigt sich, dass die Kombination von umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Rente inzwischen fest im Bewusstsein der Buerger verankert ist. Das zeugt von Weitsicht.” sagte der  geschäftsführende Vorstand des  Bankenverbandes, Prof. Dr. Manfred Weber, zu den aktuellen Zahlen, die vom  Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestern vorgelegt wurden.

Neben der staatlichen Förderung und der Pfändungssicherheit hat die Riester Rente noch einen großen Vorteil: Sie kann für beitragsfrei gestellt werden, wenn es für eine gewisse Zeit aufgrund geänderter Lebensumstände wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit nicht zur Beitragszahlungen kommen kann seitens der Sparer. Und apropos Arbeitslosigkeit: Das in der Riester Rente angesparte Geld muss zwar der Agentur für Arbeit gemeldet werden im Falle des Bezugs von Leistungen, die Behörde darf jedoch weder auf das Geld zugreifen, noch es für den laufenden Lebensunterhalt einberechnen.

Und wer keinen Riester Vertrag abschließen kann aufgrund selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, für den wurde die Rürup Rente vor einigen Jahren eingeführt. Hier gibt es zwar keine unmittelbare Förderung durch staatliche Zulagen wie bei der Riester Rente, dafür eine mittelbare Förderung über Steuererleichterungen, welche aber gerade für Selbständige und Freiberufler meist viel wichtiger sind als Zulagen in Geldform, die auf den Vertrag eingezahlt werden. Und er es dann mag, der kann die Steuererleichterungen sowieso dann in seine Rürup Rente einzahlen.

Dank Wohn Riester ist es inzwischen übrigens so, dass ein Teil des im Riester Vertrags angesparten Geldes auch für den Bau oder Kauf eines Hauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung verwendet werden kann. Dies spart wiederum Geld bei der Aufnahme einer Finanzierung und dient zugleich als Eigenanteil für diesen, was viele Kreditinstitute im Bereich der Baufinanzierung sehr mögen und deshalb auch darauf viel Wert legen.

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