Ein neues Versicherungsvertragsrecht und alles wird gut?
Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVR) hat eine Menge Staub aufgewirbelt. Endlich wurde das Gesetz zu Gunsten der Versicherten geändert. Wer übrigens kurz vor dem 1. Januar 2008 noch eine Versicherung zu den alten Konditionen abgeschlossen hat, sollte gut die Tage zählen, denn es gilt eine 40-tägige Widerspruchsfrist und wer diese noch in Anspruch nehmen möchte, sollte dies tun. Dies geht aber nur noch dann, wenn der Vertrag noch keine 39 Tage alt ist. Unter gewissen Umständen gelten auch Übergangsregelungen, wie sie etwa auf „Übergangsregel für altes Versicherungsrecht“ beschrieben werden. Eine sehr ausführliche Übersicht über alle Änderungen, die das neue Versicherungsvertragsrecht mit sich bringt, finden interessierte Leser auf folgendem Blog „Neues Versicherungsvertragsrecht ab 1. Januar 2008“.
Natürlich sind die Versicherungen seit dem 1. Januar nicht schlechter geworden, nur sind die Konditionen eben besser geworden. Und dies gilt sowohl für Versicherungen wie die Privathaftpflichtversicherung als auch für Lebensversicherungen und die Riester Rente. Nicht immer ist natürlich der Vertrag in so weit viel besser geworden, dass man am Ende mehr raus hat (bei Kapital bildenden Verträgen wie Riester Rente und Basisrente oder bei der Kapitallebensversicherung). Aber die Konditionen sind besser geworden. Die Vertragsabschlusskosten sowie andere Verwaltungskosten müssen nun über den ganzen Zeitraum der Laufzeit verteilt werden, und dürfen nicht mehr, wie leider jahrelang üblich, in die ersten Monatsbeiträge gepackt werden. Dies hatte sehr geringe Rückkaufswerte, gerade in den ersten zwei, drei Jahren der Versicherung zur Folge, weswegen der Staat als Rechtsorgan hier mit einer neuen Gesetzgebung eingegriffen hat. Nicht umsonst war diese als „Zillmerung“ bezeichnete Vorgehensweise zuletzt Ausgangspunkt diverser Gerichtsverfahren und wurde schon in einigen Fällen als unzulässig erklärt, wie man etwa auf arbeitsrecht-blog.de nachlesen kann.
Aufgrund des neuen Versicherungsvertragsrechts ist nun auch ein besserer Vergleich verschiedener Versicherungsunternehmen und Versicherungen möglich. Denn jetzt sind bereits in den Vergleichsrechnungen die Verwaltungsaufwendungen und Abschlusskosten enthalten. Und man sieht, was man einzahlt und was am Schluss tatsächlich herauskommen wird. Dies hat natürlich zur Folge, dass man bei einem Versicherungsvorschlag nicht mehr nur noch ein oder zwei Blätter mit Informationen und vollmundiger Werbung, sondern über mehrere Seiten eine detaillierte Aufstellung und auch mehrere Varianten der Überschusszahlungen mit verschiedenen Zinssätzen erhält. Damit eben der potentielle Kunde, der vielleicht bald Versicherte, sieht, was bei dem Vertrag wirklich für ihn herauskommt und was er zu zahlen hat.
Und nicht vergessen sollte man bei der Riester Rente, dass dieses Jahr die Zahlung der staatlichen Förderung ein letztes Mal erhöht wurde. So erhält ein Einzelner bei Einzahlung von 4 Prozent seines Bruttogehaltes in seinen Riester Vertrag 154 Euro vom Staat dazu. Eine schöne Summe, die in monatlichen Zahlen ein wenig mehr als 12,80 Euro beträgt. Keine schlechte Sache, wenn man bedenkt, dass man dieses Geld einfach so erhält und es nicht noch selbst sparen muss.
