Die Unternehmergesellschaft – Das Modell der 1 Euro GmbH
Die neue deutsche haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (kurz: UG) macht es möglich, mit lediglich einem Euro Startkapital die Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu erlangen. Diese Neuerung ist ein Teil der größten GmbH-Reform, die in Deutschland jemals durchgeführt wurde. Damit wurde in der Bundesrepublik endlich das lang ersehnte Gegenstück zur britischen Limited zum Leben erweckt. Die bisherigen Regelungen zur klassischen GmbH, bei der ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig ist, werden auch herabgesetzt. So wird in Zukunft nur noch ein Stammkapital von 10.000 Euro vorausgesetzt.
Das Ziel, welches die Bundesregierung mit der Unternehmergesellschaft verfolgt, ist die Stärkung der Innovationskraft der Wirtschaft. So soll die Gründung einer Unternehmergesellschaft in Deutschland maximal 120 Euro kosten. Dies kann deshalb so preiswert angeboten werden, da bei einer einfachen UG kein Notar mehr gebraucht wird. Die Frage wann genau die neuen Regelungen in Kraft treten, wird von Norman Engli in seinem Artikel “Wann kommt die GmbH Reform” aufgeworfen.
Sie hätte eigentlich schon lange in Kraft getreten sein sollen, doch ist der Termin von der Regierung immer wieder verzögert worden. Aktueller Stand der Dinge ist das 4.Quartal 2008, aber wahrscheinlich wird es erst im Jahr 2009 etwas mit der Reform. Die Einführung der 1 Euro GmbH ist ein notwendiger Schritt, da immer mehr kleinere Gründer die englische Limited mit einem Pfund als Startkapital gewählt haben und wie der Best Practice Blog beschreibt, sich meist im Unklaren darüber sind, was für ein Risiko sie hiermit teilweise eingehen. Darüber hinaus erleichtert die neue Rechtsform auch die Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, von denen einige bei einer Limited doch eingeschränkt sind. Interessierten Lesern gibt unsere Schwesterseite http://www.limited-beratung.com/ einen Überblick über das Wesen, die Gründung und den Betrieb einer englischen Limited.
Opposition und Gegner der 1-Euro-GmbH werfen der neuen Unternehmergesellschaft mangelnde Seriosität vor, da vor allem der Gläubigerschutz bei zu geringer Kapitalausstattung zu kurz käme. Um dieser Argumentation den Wind aus den Segeln nehmen zu können, haben sich die Gesetzgeber darauf geeinigt, dass zumindest ein Viertel des jährlich erzielten Gewinns der Unternehmergesellschaft angespart werden muss. Ist nach einigen Jahren die Kapitalschwelle von 10.000 Euro erreicht, kann problemlos in eine klassische GmbH umfirmiert werden. Bis dahin muss sie mit dem
Kürzel UG firmieren. Sobald die 10.000 Euro erreicht sind kann dies nach der Umwandlung in GmbH geändert werden, darauf weißt der Worklife Blog hin.
Bisher nicht endgültig geklärt ist die Besteuerung der 1-Euro-GmbH. Aus steuerlichen Gründen gab es auch Überlegungen hin zu einer nur beschränkt haftenden Personengesellschaft. Diese Pläne wurden jedoch schnell wieder verworfen. Ein weiterer Eckpunkt der neuen Reform ist die Verpflichtung zur Insolvenzbeantragung von Gesellschaftern, um zukünftig so genannte Firmenbestattungen auf Grund von Insolvenzbetrug entgegenwirken zu können. Auch die Europäische Union will eine weitere Gesellschaft, die so genannte Europäische Privatgesellschaft (SPE), ins Leben rufen, um Unternehmen neue grenzüberschreitende Perspektiven zu eröffnen.
Einen sehr ausführlichen Artikel zur Ein-Euro-GmbH kann man bei Tiracon nachlesen. Hier findet man auch Zitate des Bundeswirtschaftsministers Glos zu den Beweggründen der Änderungen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz so grundlegend das erste Mal seit 100 Jahren geändert wird. Unter diesen Umständen kann man die kleinen Verzögerungen sicher besser verstehen.
