Kredit und Finanzen

Überhöhte Gaspreise kosten Verbraucher Milliarden

Die deutschen Gasversorger sind einmal mehr negativ in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit geraten. Der Bund der Energieverbraucher schätzt, dass die Haushalte 2007 um insgesamt weit über 2 Milliarden Euro erleichtert wurden. Geld, das vielen Haushalten in Zeiten knapper Kassen fehlt. Rechnerisch ergibt das eine Mehrbelastung von rund 120 Euro pro Jahr und Kunde. Die Unternehmen haben ihren Kunden einfach zu viel berechnet, erklärte Verbandschef Aribert Peters.

Seit die Diskussion um die stark abweichenden und undurchsichtigen Gaspreise immer mehr auch die Öffentlichkeit ergriffen hat (siehe etwa „Gasversorger erhöhen schon wieder die Preise“), ist ein regelrechter Wettkampf um Preisvergleiche gestartet. Unzählige Internetportale und Verbraucherforen haben es sich zur Aufgabe gemacht, Licht ins Dunkel der Versorger zu bringen. Dabei konnte ermittelt werden, dass teilweise Unterschiede um bis zu 50 Prozent möglich sind. Dies kann für eine Familie zu Mehrausgaben von bis zu 500 Euro führen und eine solche Belastung der Finanzen eines Privathaushaltes ist wirklich mit nichts mehr zu rechtfertigen. Wer diese Mehrausgaben einmal in einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner einrechnet, wird schnell sehen, dass hier ein doch beachtlicher Kostenblock lauert.

Dem normalen Kunden fällt es schwer, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ein Wechsel ist so gut wie unmöglich und wo keine Konkurrenz, da auch kein Wettbewerb. Der Verbraucher zahlt wie immer die Zeche und das sollte so nicht sein, während die Gasversorger von Rekordgewinn zu Rekordgewinn eilen, wie man unter anderem bei „Gewinnsteigerung der Gasversorger beträgt 2007 über 3 Milliarden Euro“ nachlesen kann.

Die einzige Möglichkeit ist derzeit das Anfechten der Preiserhöhungen, wie es unter anderem auch der bekannte Blog von geld-kompakt.de unter „Gasrechnung kürzen?“ erklärt. So sollte gleich nach der schriftlichen Benachrichtigung ein Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss dann von den zuständigen Behörden geprüft werden. Bis ein endgültiges Urteil vorliegt, braucht der Mehrpreis nicht gezahlt zu werden.

Eine prinzipielle Rechtsprechung gibt es zu diesem Thema leider noch nicht. In naher Zukunft soll nun genau geprüft werden, wie und ob ein kartellrechtliches Verfahren Anwendung findet. Dieser sehr wichtige Schritt ist eine Voraussetzung und wird derzeit geprüft. Anschließend wird in einem weiteren Verfahren untersucht, ob eine Sammelklage zulässig ist. Ob nun rückwirkend auch Erstattungen geleistet werden, bleibt offen.

Seit vergangenem Mittwoch nun untersucht bundesweit das Kartellamt gezielt über 35 Versorger. Zu groß waren die Rufe der Öffentlichkeit. Der Verdacht, überhöhte Gaspreise zu berechnen, war ausschlaggebend für ein Missbrauchsverfahren sogar gegen einige Stadtwerke.

Die Versorger sind durch ihre besondere Stellung und ihren gemeinschaftlichen Aufgaben zur Offenlegung der Preisbildung verpflichtet. Seit der Privatisierung der staatlichen Unternehmen wurde immer wieder vermutet, die teilweise stark gestiegenen Preise seien nicht marktbedingt, sondern durch Preisabsprachen und Preistreiberei entstanden.

Der Verbraucher hat dabei leider kaum Kontrollmöglichkeiten. Erst das Öffnen des Marktes wie bei der Telefonversorgung würde langfristig einen Preis- und Konkurrenzkampf bedeuten. Erste Tendenzen zur „Liberalisierung im Gasmarkt“ sind zwar schon erkennbar, aber bei weitem noch nicht ausreichend und flächendeckend.

Bis diese Lücke jedoch endgültig durch den Gesetzgeber geschlossen ist, werden die Verbraucher wohl noch lange zur Kasse gebeten werden.

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