Kredit und Finanzen

Die Bundesbank und das Bad Bank-Modell

Im heute veröffentlichten Monatsbericht für den Mai nimmt die Bundesbank Stellung zu dem Modell der Bad Banks, das inzwischen eine beschlossene Sache ist. Im Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist hierfür die Regelung vorgenommen worden. Und die Bundesbank, als wichtiges Sprachrohr sieht eine große Notwendigkeit in einem Aufbau von Bad Banks für angeschlagene Banken.

Und so heißt es dann auch im aktuellen Monatsbericht:

Die Bad Banks werden benötigt zur „Entlastung der Bilanzen und Rückkehr des Vertrauens in Unternehmen des Finanzsektors.

Für die Finanzmarktstabilität bedeutsame Unternehmen des Finanzsektors sollten von hoher Unsicherheit und Risiken befreit werden, indem der wirksame bilanzielle Abgang der Risikopapiere aus den Bankbilanzen gewährleistet wird. Neue Eigen- und Fremdkapitalgeber sollten von Risiken aus Wertänderungen der problembehafteten Wertpapiere abgeschirmt werden.“

(Quelle: Bundesbank)

Bereits seit einer ganzen Weile wird nach einer (großen) Bad Bank oder mehreren kleinen, so genannten Mini-Bad Banks gerufen. Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat dies immer wieder auf den Tisch geworfen. Viele haben darüber den Kopf geschüttelt, heute wissen wir aber, dass dies wohl die einzig realistische Möglichkeit ist, um die Bilanzen der angeschlagenen Banken nachhaltig zu befreien von all den Giftpapieren (Credit Default Swaps, Asset Backed Securities etc.), die noch in den Büchern offen – oder aber auch versteckt – enthalten sind.

Doch wie funktioniert es überhaupt, das Bad Bank-Modell, das am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossen wurde? Das Bundesfinanzministerium, das übrigens auf seiner Website ein sehr passendes Müllmänner-Foto zu den Bad Bank-Erläuterungen gestellt hat, sagt dazu:

„Seit Wochen wurden unter dem Schlagwort „Bad Bank“ verschiedene Modelle diskutiert, wie solche Papiere aus den Bankbilanzen ausgelagert werden können. Die Bundesregierung setzt auf dezentrale „Bad Banks“, um die „Giftmüllabfuhr“ aus den Banken zu ermöglichen.

Allerdings nur gegen Gebühr! Eine Bank kann eine Zweckgesellschaft gründen – eine eigene  „Bad Bank“ – die keine Banklizenz benötigt. Sie überträgt ihr die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel 10%igen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert). Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe.

Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung. Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. So wird Eigenkapital befreit, das nun für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden kann.“

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Quelle: (http://www.bundesfinanzministerium.de/SharedDocs/Bilder/3__Schaubilder__und__Infografiken/130509__Badbankmodell,property=default.gif)

Die voran stehende Grafik erläutert sehr gut dieses Modell einer Bad Bank, welche für die Banken jeweils die Risikopapiere übernehmen soll, damit die Bilanzen endlich wirklich ausgemistet sind. Denn wer in den letzten Monaten genau hingesehen hat, der weiß, dass das Spiel mit den Abschreibungen sonst noch jahrelang weitergehen könnte. Und dies würde zugleich auch bedeuten, dass der Finanzplatz Deutschland – und damit auch die deutsche Wirtschaft – auch die nächsten Jahre beschädigt sein würde, was unter dem Strich auch hieße: Aufschwung ade, wir bleiben entweder in der Rezession stecken oder tummeln uns im Mittelmaß des wirtschaftlichen Niemandslandes.

So aber bestätigt die Bundesbank als eines der wichtigsten Finanzorgane unseres Landes die Wichtigkeit des Bad Bank-Modells. Und so bezeichnet die Bundesbank das Modell der Bad Bank als weiteren „Baustein der staatlichen Finanzmarktstabilisierung“ und liefert die Erklärung auch noch gleich mit: „Die schwere Finanzmarktkrise und die daraus resultierende hohe Unsicherheit drohen weiterhin die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu belasten. Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch die bisher durchgeführten Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) einen unbestreitbar wichtigen Stabilisierungsbeitrag geleistet. Die Entwicklung der letzten Monate hat aber gezeigt, dass diese Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um die Unsicherheit für das Finanzsystem und die Realwirtschaft zu beseitigen, die aus der Ungewissheit über die Werthaltigkeit von Problemaktiva insbesondere in den Bankbilanzen resultiert. Daher hat die Bundesregierung am 13. Mai 2009 nicht zuletzt wegen der Erfahrungen mit früheren Finanzkrisen, die zeigen, dass eine „Entgiftung“ von Bilanzen eine wichtige Voraussetzung für die Rückkehr des Vertrauens in den Finanzsektor ist, den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen, der im Kern eine Bereinigung der Bilanzen durch Auslagerung hoch abschreibungsgefährdeter Finanzaktiva auf Zweckgesellschaften („Bad Banks“) vorsieht.“

Die Monatsberichte sowie weitere Informationen zum Finanzplatz Deutschland sind übrigens bei der Bundesbank direkt beziehbar, entweder als pdf-Datei oder per Broschürenformat. Vielleicht ist es gerade gut, sich in diesen Zeiten gezielt mehr zu informieren, um auch als Privatmensch in Zukunft mehr geschützt zu sein vor Geldanlagen, die einen in den finanziellen Ruin reißen können

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