Grundlagen zu Basel I
Grundlagen zu Basel II
Mindestkapitalanforderung
Kreditausfallrisiken
Standardmethode
IRB-Ansatz
Rating im Retail-Segment
Rating bei Beteiligungen
Rating von Unternehmen
Ratingagenturen
Ratingprozess
Vor- und Nachteile des Ratings
Operationelle Risiken
Marktrisiken
Bankaufsichtliche Überprüfung
Marktdisziplin
Finanzierungsauswirkungen
Standardmethode zur Bewertung des Risikos von Kreditausfällen
Die so genannte Standardmethode stellt einen von drei Bewertungsansätzen dar, mit welchem das Kreditausfallrisiko eines (potenziellen) Kreditnehmers im Rahmen der Grundsätze von Basel II ermittelt werden kann.
Das Rating bei der Standardmethode nimmt dabei eine externe Rating-Agentur, eine so genannte ECAI (External Credit Assessment Institution) vor, die von der nationalen Aufsichtsbehörde anerkannt worden ist (z.B. Standard & Poor's, Moody's und Fitch Ratings).
Diese externe Ratingagentur teilt zum Beispiel ein Unternehmen oder einen sonstigen Kreditnehmer in eine entsprechende Risikoklasse ein. Dabei spielen quantitative aber auch qualitative Faktoren des Schuldners eine entscheidende Rolle. Je nach Risikoklasse erfolgt die Zuweisung zur Mindesteigenkapitalunterlegung. Je besser die zugeteilte Risikoklasse des Kreditnehmers ist, desto geringer ist die Chance, dass ein Kreditnehmer ausfällt und desto geringer ist damit auch die für seinen Kredit erforderliche Mindesteigenkapitalunterlegung.
Nachfolgend wollen wir Ihnen diese Risikogewichtung und den daraus folgenden Mindestunterlegungssatz (in Prozent des Standardsatzes von 8 Prozent) anhand der Ratingagentur Standard & Poor's vorstellen:
| Forderungen an | Rating | ||||||
| AAA bis AA- |
A+ bis A- |
BBB+ bis BBB- |
BB+ bis BB- |
B+ bis B- |
Unter B- |
Ohne Rating |
|
| Staaten/Zentralbanken | 0 % | 20 % | 50 % | 100 % | 150 % | 100 % | |
| Banken (Option 1) Einstufung auf Basis des Heimatlandes | 20 % | 50 % | 100 % | 150 % | 100 % | ||
| Banken (Option 2) Einstufung auf Basis der individuellen Bank | 20 % | 50 % | 100 % | 150 % | 50 % | ||
| Banken (Option 2) kurzfristige Forderungen (bis zu 3 Monate) | 20 % | 50 % | 150 % | 20 % | |||
| Unternehmen/ Nichtbanken | 20 % | 50 % | 100 % | 150 % | 100 % | ||
| Asset Backed Securities | 20 % | 50 % | 100 % | 350 % | 1.250 % (Abzug vom haftenden Eigenkap.) |
||
Quelle: Übelhör/Warns, "Grundlagen der Finanzierung"
Bei Forderungen an Banken gibt es zwei Optionen. Welche der beiden Optionen nun genommen wird, entscheiden die nationalen Aufsichtsinstanzen. Banken, die kein externes Rating bekommen haben, erhalten keine Risikoeinstufung, welche höher ist, als die für Kredite an ihrem Sitzstaat.
Bei der Option 1 für Banken ist die Risikogewichtung einer Bank um eine Stufe höher als diejenige des Sitzstaates. Die maximale Begrenzung der Mindesteigenkapitalunterlegung liegt bei 100 Prozent.
Bei der Option 2 für Banken richtet sich die Risikogewichtung nach dem externen Rating der einzelnen Bank, wodurch die Mindesteigenkapitalunterlegung bis zu 150 Prozent betragen kann.
Sicherheiten, Garantien und Kreditderivate können bei der Standardmethode als Möglichkeiten zur Minderung des Kreditrisikos anerkannt werden.
Eigenkapitalunterlegung bei Unternehmenskrediten
Im Rahmen von Basel I fiel bei jedem Unternehmen die volle Eigenkapitalunterlegung (100 Prozent von 8 Prozent) an. Bei Basel II erfolgt dagegen eine differenzierte Berechnung. So ergeben sich Abstufung von: 20, 50, 100 und 150 Prozent des Standardsatzes von 8 Prozent.
Folgendes Beispiel zeigt, wie sich der Standardsatz der Eigenkapitalunterlegung für Unternehmen zwischen Basel I und Basel II durch die Berücksichtigung des Ratings unterscheidet:
Ein Unternehmen will bei einer Bank einen Kredit über 10 Millionen Euro aufnehmen. In Abhängigkeit von den in der obigen Tabelle aufgeführten Ratings ergeben sich für die kreditgebende Bank daraus folgende Summen für die zu erbringende Eigenkapitalunterlegung:
| Rating | Eigenkapitalunterlegung nach Basel I | Eigenkapitalunterlegung nach Basel II |
| AAA bis AA- | 800.000 Euro | 160.000 Euro |
| A+ bis A- | 800.000 Euro | 400.000 Euro |
| BBB+ bis BBB- | 800.000 Euro | 800.000 Euro |
| Ab B+ | 800.000 Euro | 1.200.000 Euro |
| Ohne Rating | 800.000 Euro | 800.000 Euro |
Zum besseren Verständnis geben wir Ihnen für eine der Ratingstufen nochmal den Rechenweg an:
Basel I
Eigenkapitalunterlegung unabhängig vom Rating
10.000.000 Euro x 8 Prozent = 800.000 Euro
Basel II
Eigenkapitalunterlegung für Rating AAA bis AA-
10.000.000 Euro x 8 Prozent x 20 Prozent = 160.000 Euro
Mit dem IRB-Ansatz als zweiter Bewertungsmethode für die Einschätzung des Kreditausfallrisikos im Rahmen von Basel II befassen wir uns auf der nächsten Seite... >>>
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