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Standardmethode zur Bewertung von Kreditausfallrisiken

Standardmethode zur Bewertung des Risikos von Kreditausfällen

Die so genannte Standardmethode stellt einen von drei Bewertungsansätzen dar, mit welchem das Kreditausfallrisiko eines (potenziellen) Kreditnehmers im Rahmen der Grundsätze von Basel II ermittelt werden kann.

Das Rating bei der Standardmethode nimmt dabei eine externe Rating-Agentur, eine so genannte ECAI (External Credit Assessment Institution) vor, die von der nationalen Aufsichtsbehörde anerkannt worden ist (z.B. Standard & Poor's, Moody's und Fitch Ratings).

Diese externe Ratingagentur teilt zum Beispiel ein Unternehmen oder einen sonstigen Kreditnehmer in eine entsprechende Risikoklasse ein. Dabei spielen quantitative aber auch qualitative Faktoren des Schuldners eine entscheidende Rolle. Je nach Risikoklasse erfolgt die Zuweisung zur Mindesteigenkapitalunterlegung. Je besser die zugeteilte Risikoklasse des Kreditnehmers ist, desto geringer ist die Chance, dass ein Kreditnehmer ausfällt und desto geringer ist damit auch die für seinen Kredit erforderliche Mindesteigenkapitalunterlegung.

Nachfolgend wollen wir Ihnen diese Risikogewichtung und den daraus folgenden Mindestunterlegungssatz (in Prozent des Standardsatzes von 8 Prozent) anhand der Ratingagentur Standard & Poor's vorstellen:

Rating
AAA
bis
AA-
A+
bis
A-
BBB+
bis
BBB-
BB+
bis
BB-
B+
bis
B-
Unter
B-
Ohne
Rating
0 % 20 % 50 % 100 % 150 % 100 %
20 % 50 % 100 % 150 % 100 %
20 % 50 % 100 % 150 % 50 %
20 % 50 % 150 % 20 %
20 % 50 % 100 % 150 % 100 %
20 % 50 % 100 % 350 % 1.250 % (Abzug vom
haftenden Eigenkap.)

Quelle: Übelhör/Warns, "Grundlagen der Finanzierung"

Bei Forderungen an Banken gibt es zwei Optionen. Welche der beiden Optionen nun genommen wird, entscheiden die nationalen Aufsichtsinstanzen. Banken, die kein externes Rating bekommen haben, erhalten keine Risikoeinstufung, welche höher ist, als die für Kredite an ihrem Sitzstaat.

Bei der Option 1 für Banken ist die Risikogewichtung einer Bank um eine Stufe höher als diejenige des Sitzstaates. Die maximale Begrenzung der Mindesteigenkapitalunterlegung liegt bei 100 Prozent.

Bei der Option 2 für Banken richtet sich die Risikogewichtung nach dem externen Rating der einzelnen Bank, wodurch die Mindesteigenkapitalunterlegung bis zu 150 Prozent betragen kann.

Sicherheiten, Garantien und Kreditderivate können bei der Standardmethode als Möglichkeiten zur Minderung des Kreditrisikos anerkannt werden.

Eigenkapitalunterlegung bei Unternehmenskrediten

Im Rahmen von Basel I fiel bei jedem Unternehmen die volle Eigenkapitalunterlegung (100 Prozent von 8 Prozent) an. Bei Basel II erfolgt dagegen eine differenzierte Berechnung. So ergeben sich Abstufung von: 20, 50, 100 und 150 Prozent des Standardsatzes von 8 Prozent.

Folgendes Beispiel zeigt, wie sich der Standardsatz der Eigenkapitalunterlegung für Unternehmen zwischen Basel I und Basel II durch die Berücksichtigung des Ratings unterscheidet:

Ein Unternehmen will bei einer Bank einen Kredit über 10 Millionen Euro aufnehmen. In Abhängigkeit von den in der obigen Tabelle aufgeführten Ratings ergeben sich für die kreditgebende Bank daraus folgende Summen für die zu erbringende Eigenkapitalunterlegung:

Eigenkapitalunterlegung nach Basel I Eigenkapitalunterlegung nach Basel II
800.000 Euro 160.000 Euro
800.000 Euro 400.000 Euro
800.000 Euro 800.000 Euro
800.000 Euro 1.200.000 Euro
800.000 Euro 800.000 Euro

Zum besseren Verständnis geben wir Ihnen für eine der Ratingstufen nochmal den Rechenweg an:

Basel I

Eigenkapitalunterlegung unabhängig vom Rating

10.000.000 Euro x 8 Prozent = 800.000 Euro

Basel II

Eigenkapitalunterlegung für Rating AAA bis AA-

10.000.000 Euro x 8 Prozent x 20 Prozent = 160.000 Euro

Mit dem IRB-Ansatz als zweiter Bewertungsmethode für die Einschätzung des Kreditausfallrisikos im Rahmen von Basel II befassen wir uns auf der nächsten Seite... >>>

Rating beim IRB-Ansatz >>>

 

 


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