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Operationelle Risiken

Operationelle Risiken

Neben dem eigentlichen Ausfallrisiko sind im Rahmen von Basel II operationelle Risiken als weitere Gefahrenquelle im Kreditgeschäft anzusehen, die es zu berücksichtigen gilt. Nachdem es im ersten Konsultationspapier von 1999 nur eine Anregung gab, weitere Risiken mit Eigenkapital zu unterlegen, wurde im weiteren Verlauf beschlossen, operationelle Risiken bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung einzubeziehen.

Dies ist auch eine Reaktion auf die zunehmende Bedeutung der operationellen Risiken im Finanzsektor. Der Baseler Ausschuss definierte das operationelle Risiko wie folgt: „Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken."

Ansätze zur Messung operationeller Risiken

Zur Messund dieser operationellen Risiken gibt es drei verschiedene Ansätze

  • Basisindikatoransatz (Basic Indicator Approach, BIA)
  • (Alternativer) Standardansatz (Standardized Approach, STA)
  • Fortgeschrittene Messansätze (Advanced Measurement Approach, AMA)

Basisindikatoransatz (Basic Indicator Approach, BIA)

Der Basisindikatoransatz ist der einfachste Ansatz, um die Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken zu ermitteln. Hierbei müssen 15 Prozent der durchschnittlichen Bruttoerträge aus den letzten drei Jahren mit Eigenkapital unterlegt werden.

(Alternativer) Standardansatz (Standardized Approach, STA)

Im Gegensatz zum Basisindikatoransatz gibt es beim Standardansatz keinen einheitlichen Prozentsatz. Vielmehr werden die Banken nach Geschäftsfeldern unterteilt. Für jedes der insgesamt acht Geschäftsfelder gilt ein bestimmter Prozentsatz (12 Prozent, 15 Prozent oder 18 Prozent), den Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können:

Geschäftsfeld Eigenkapitalunterlegung
12 %
12 %
12 %
15 %
15 %
18 %
18 %
18 %

Der Durchschnitt der Bruttobeträge aus den letzten drei Jahren wird so mit dem Prozentsatz des Geschäftsfeldes multipliziert und mit Eigenkapital unterlegt.

Fortgeschrittene Messansätze (Advanced Measurement Approach, AMA)

Bei den fortgeschrittenen Messansätzen werden zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung so genannte Risikokennzahlen benötigt. Zur Ermittlung dieser Kennzahlen werden dabei bankeninterne Ansätze angewandt. So werden vom Baseler Ausschuss zum Beispiel die internen Bemessungsansätze, Verlustverteilungsansätze, Wertungslistenansätze und die Extremwerttheorie genannt. Die Banken werden jedoch dazu angehalten, eigene Ansätze und Methodologien zu entwickeln und anzuwenden. Für diese eigenen Messansätze gibt es jedoch bestimmte qualitative und quantitative Kriterien, die erfüllt werden müssen. Zudem muss die Bankenaufsicht diese Ansätze genehmigen.

Nach dem Kreditausfallrisiko und den operationellen Risiken befassen wir uns auf der nächsten Seite mit der dritten Kategorie von Risiken, den so genannten Marktrisiken... >>>

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