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Mindestkapitalanforderungen im Rahmen von Basel II

Mindestkapitalanforderung bei Basel II

Wie schon im vorigen Abschnitt beschrieben, baut Basel II auf den Grundsätzen von Basel I auf. Das bedeutet, die dort festgelegte Eigenkapitalunterlegung für Darlehen von 8 Prozent gibt es nach wie vor auch bei Basel II. Neu ist jedoch, dass die Einteilung in die einzelnen Risikoklassen nach der Bonität der Debitoren erfolgt. So wird erreicht, dass Schuldner mit einem schlechten Rating entsprechend höhere Zinsen für ihren Kredit bezahlen müssen. Deshalb ist bei Ihnen auch mehr Eigenkapital zu hinterlegen als bei Schuldnern mit einem guten Rating.

Doch welche Risiken müssen dabei mit dem hinterlegten Eigenkapital abgedeckt werden? Zum einen ist es das operationelle Risiko (Betriebsrisiko), welches als neuer Baustein mit in die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung einfließt. Zum anderen ist es das Risiko für einen Kreditausfall bzw. das Marktrisiko, welches schon in der alten Fassung berücksichtigt worden ist.

Die Risiken aus den Kreditgeschäftender Banken lassen sich dabei wie folgt einteilen:

  • Kreditausfallrisiken (Auswahl)
    Währungsrisiken
    Liquiditätsrisiken
    Bonitätsrisiken
    Länderrisiken
  • Operationelle Risiken
    Prozessrisiken
    Mitarbeiterrisiken
    Systemrisiken
    Externes Risiken
    Betrugsrisiken
  • Marktrisiken
    Zinsänderungsrisiken
    Aktienkursrisiken
    Währungsrisiken
    Rohwarenrisiken
    Politische Risiken
    Konjunkturelle Risiken
    Wirtschaftliche Risiken

Diese Risiken fließen nicht gleichmäßig in die Berechnung der Eigenkapitalquote ein, sondern werden anhand der folgenden Formel berücksichtigt:

Eigenkapital
x 100 ≥ 8 % (Eigenkapitalquote)
Kreditrisiken
+
12,5 x (Markt- + operationelle Risiken)

Mit der zweiten der drei Säulen von Basel II, den Kreditausfallrisiken, befassen wir uns nun auf der nächsten Seite ausführlicher... >>>

Kreditausfallrisiken >>>

 

 


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