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Marktrisiken

Marktrisiken

Das dritte Risiko, welches mit Eigenkapital unterlegt werden muss, ist das Marktrisiko. Das Marktrisiko beschreibt dabei das Risiko, dass bestehende Positionen aufgrund von negativen Markttendenzen an Wert verlieren.

Bestes Beispiel dafür sind die Ausfälle bei Hypothekendarlehen, die im Zuge der Suprime-Krise seit 2007 in den USA zu beobachten sind.

Derartige Risiken bedeuten Verlust für den Risikoträger. Marktentwicklungen können zum Beispiel veränderte Marktpreise oder Zinssätze sein.

Bei dieser Risikokategorie wird unterschieden zwischen:

  • Zinsrisiko,
  • Aktienkursrisiko,
  • Wechselkursrisiko,
  • Goldpreisrisiko sowie
  • Waren-oder Rohstoffrisiko.

Die Bewertung des Marktrisikos wurde im Wesentlichen unverändert von Basel I übernommen.

Ansätze für die Bewertung von Marktrisiken

Die Eigenkapitalunterlegung für verschiedene Marktrisiken werden nach folgenden Ansätzen berechnet:

  • De Minimis (Europa)
  • Interne Modelle (Value at Risk, VaR)
  • Standardansatz

De Minimis Regel

Da selbst für den Sta ndardansatz ein erheblicher Aufwand erforderlich ist, wurde für Institute mit geringen Handelsaktivitäten die „De Minimis-Regel“ eingeführt. Diese besagt, dass unter diesen Umständen auf die Bestimmung der Zinsänderungs- und Aktienkursrisiken nach dem Standardansatz oder nach den internen Modellen verzichtet werden kann.

Interne Modelle (Value at Risk, VaR)

Die Berechnung der Eigenmittelunterlegung erfolgt in diesem Fall nach Modellen, welche die Banken selbst entwickeln und umsetzen müssen. Diese internen Modelle beruhen auf dem Value at Risk Ansatz (VaR). Dabei gilt es besonderen Kriterien der Aufsichtsbehörde zu entsprechen. Damit eine gewisse Transparenz und Ähnlichkeit unter den Instituten geschaffen wird, sind unterschiedliche Kriterien an die Verwendung interner Modelle gebunden.

Standardansatz

Bei Verwendung des Standardansatzes wird die Eigenmittelunterlegung anhand der zugeordneten Risikokategorien berechnet.

Nachdem wir mit den Marktrisiken die dritte Klasse von Risiken im Rahmen von Basel II untersucht haben, befassen wir uns auf der nächsten Seite mit dem bankenaufsichtlichen Prüfungsprozess, der eine angemessene Berücksichtigung und Kontrolle aller bereits aufgeführten Risiken gewährleisten soll... >>>

Bankaufsichtliche Überprüfung >>>

 

 


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