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Kreditausfallrisiken im Rahmen von Basel II

Kreditausfallrisiken bei Basel II

Die im Rahmen der Basel-II-Richtlinien geforderte Eigenmittelunterlegung der Banken wird anhand der Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken bestimmt. Vor jeder Kreditvergabe sollte also der Schuldner auf sein individuelles Kreditrisiko untersucht werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das Kreditinstitut von größeren Kreditausfällen betroffen sein kann.

Neu bei Basel II ist, dass das Kreditausfallrisiko des Schuldners durch ein internes oder externes Rating bestimmt wird. Für das externes Rating gilt die Standardmethode und für das interne Rating ist der IRB-Ansatz (Internal Rating Based Approach) von Bedeutung, wobei der IRB-Ansatz einen größeren Aufwand für die Kreditinstitute bedeutet, aber auch eine wesentliche bessere Einschätzung des Risikos für den Ausfall einzelner Kredite als die Standardmethode liefert. Dabei kann jedes Kreditinstitut für sich entscheiden, welchen der beiden Ansätze es anwendet.

Methoden zur Bestimmung des Kreditausfallrisikos

Quelle: Übelhör/Warns, "Grundlagen der Finanzierung"

Wie der Grafik zu entnehmen ist, stellt die so genannte Standardmethode, welche wir Ihnen auf der nächsten Seite vorstellen wollen, bei der Ermittlung des Kreditausfallrisikos eines Kreditnehmers einen von drei Bewertungsansätzen dar... >>>

Rating bei der Standardmethode >>>

 

 


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